§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Leopoldshöhe (OV) ist ein Ortsverband innerhalb der Bundespartei sowie des Landesverbandes NRW und des Kreisverbandes Lippe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Sitz ist Leopoldshöhe. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe.
§ 2 Zweck und Ziele
- Die Präambel der Bundessatzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Grundlage der politischen Arbeit des OV.
- Der OV unterstützt demokratische Initiativen und arbeitet mit BürgerInnen, Bürgerinitiativen und ähnlichen Organisationen zusammen, die den Zielen der Partei nicht widersprechen.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied der Partei kann werden, wer mind. 16 Jahre alt ist, keiner anderen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätigen Partei angehört und sich zu den Grundsätzen und dem Programm der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennt.
- Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht Voraussetzung.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des OV. Wird eine Aufnahme abgelehnt, so ist dies schriftlich zu begründen und der Mitgliederversammlung mitzuteilen. Gegen die Zurückweisung des Aufnahmeantrags kann Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Eintritt in/Kandidatur für eine andere auf dem Gebiet der BRD tätige Partei, Ausschluss oder Tod.
- Über den Ausschluss beschließt der Vorstand. Dagegen kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. Das Nähere zu Parteiausschlüssen regelt die Landesschiedsgerichtsordnung. Ausgeschlossen wird auch, wer länger als drei Monate nach Fälligkeit und vorheriger schriftlicher Mahnung keinen Mitgliedsbeitrag gezahlt hat.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OV Leopoldshöhe hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung der Partei zu beteiligen und an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen von Satzung und Gesetzen teilzunehmen.
- Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Das Nähere regeln die von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Beitrags- und Kassenordnungen.
- Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge zu Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen einzubringen.
§ 5 Mitarbeit im OV
- Im OV Leopoldshöhe kann jede Person ohne formelle Aufnahme mitarbeiten.
- Solche MitarbeiterInnen haben dabei alle Mitwirkungsrechte, soweit diese nicht durch diese Satzung oder gesetzliche Bestimmungen der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand vorbehalten sind. Insbesondere können Sie an Mitgliederversammlungen teilnehmen.
§ 6 Organe
Organe des OV sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mind. 10 Tagen einberufen. Die Mitgliederversammlung tagt in der Regel öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss der Mitglieder ausgeschlossen werden.
- Die Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von mind. einem Fünftel der Mitglieder einzuberufen.
- Die Mitgliederversammlung ist oberstes beschlussfassendes Organ, insbesondere bei Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Sie wählt und entlastet den Vorstand, bestimmt Rechnungsprüfer und entscheidet über Einsprüche gegen Delegierte und KandidatInnen für öffentliche Gremien.
- Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Einvernehmen ist anzustreben. Ausgenommen sind die Entscheidungen über die Auflösung des OV sowie die Verwendung des Vermögens. Hierzu ist eine Zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Die Satzung des OV kann nur durch die qualifizierte Mehrheit der Mitglieder geändert werden.
- Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mind. 50 % der Mitglieder anwesend sind. Die Mitgliederversammlung gilt als beschlussfähig, solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wurde. Die Feststellung kann von jedem anwesenden Mitglied verlangt werden.
- Mitgliederversammlungen, deren Beschlussunfähigkeit festgestellt wurde, können zur gleichen TO innerhalb von 14 Tagen erneut einberufen werden. Die so einberufene Mitlgliederversammlung gilt als beschlussfähig.
§ 8 Der Vorstand
- Der Vorstand des OV besteht aus mindestens drei, höchstens sechs gleichberechtigten Mitgliedern: SprecherIn, SchriftführerIn, KassiererIn, BeisitzerIn/en. Sie vertreten den OV nach außen und führen die lfd. Geschäfte.Der Vorstand tagt mitgliederöffentlich. Er ist den Mitgliedern rechenschaftspflichtig.
- Die Wahlzeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Abwahl und Wiederwahl sind möglich.
§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 27.02.1997 in Kraft.
Der § 8 Absatz 3 wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 8. März 2011 geändert.
Der § 8 Absatz 1 wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 4. November 2020 geändert.
Beitragsordnung
§ 1 Mitgliedsbeiträge
- Einzelmitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leopoldshöhe entrichten einen monatlichen Mindestbeitrag von € 10,50.
- Für Bezieher von geringem oder keinem Einkommen beträgt der monatliche Beitrag € 4,50.
- Familien zahlen Beiträge für max. zwei Personen. Für die zweite Person gilt der Beitrag für geringer Verdienende.
- Über Anträge auf Beitragsbefreiung oder weitere -ermäßigung entscheidet der Vorstand.
§ 2 Spenden
- Der OV BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leopoldshöhe ist zur Finanzierung seiner Ausgaben außer auf Beiträge auch auf Spenden angewiesen.
- Die Mandatsträger im Ortsbereich Leopoldshöhe werden gebeten, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder an den OV zu spenden.
§ 3 Inkrafttreten
Die o.g. Beitragsregeln sind anzuwenden ab 01.01.1997.
Der § 1 Absatz 1 und 2 wurde auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 12. Januar 2019 geändert.