Rahmenplan Brunsheide 13. März 202326. Januar 2024 Beschluss des städtebaulichen Konzeptes im Rat am 9. März 2023 Wir danken dem Team Bauer für die ausführliche und sachlich fundierte Zusammenfassung der Beratungsergebnisse sowie die zahlreichen Hinweise und Anregungen für das weitere Verfahren. Allen Beteiligten in der Verwaltung und Politik gilt ebenso unser Dank für die gute Zusammenarbeit und die konstruktiven Beratungen. Wir hätten uns in einigen wenigen Punkten in den Beschlussvorlagen des Rates und HoPLA im Dezember und im Januar noch ambitioniertere Vorgaben im Hinblick auf Klimaschutz gewünscht und uns daher bei den Abstimmungen enthalten. Wir weisen an dieser Stelle noch einmal auf diese Punkte hin und haben dem Rahmenplan als städtebaulichem Konzept zugestimmt. Gebäude Dachbegrünung und PV-Anlagen mit in einem Anstellwinkel von min. 60 °auf 100 Prozent der dafür möglichen Flachdachflächen die technisch möglich geringste Menge an CO2 kg/m²a auf 50 Jahre Betrieb Quote von 25 bis 33 Prozent an geförderten Wohnangeboten Stellplätze viele Stellplätze im Hybrid Hub, um ggf. auf die dritte Quartiersgarage zu verzichten eine Kombination von Gründach und Photovoltaik auf den Dächern der Garagen verbindlich Angebot an (Lasten-)Radverleih und Carsharing Wohnergänzungsnutzungen Begegnungsmöglichkeiten und gastronomische Angebote in den Erdgeschossen soziale/betreuerische und medizinische Einrichtungen direkt über die Tiefgarage Kiosk als Einkaufsmöglichkeit möglichst viele Wohnungen in den Obergeschossen öffentliche Grün- und Freiflächen Spielplätze mit unterschiedlichen auch inklusiven Angeboten und Geräten Erlaubnis von Ballspielen auf der Spiel- und Aufenthaltswiese Tischvorlage zum Rat am 15. Dezember 2022 TOP 11: Rahmenplanung Brunsheide: städtebauliche Entwicklung, hier: Parkierungsanlagen / Quartiersgaragen: Standort, Ausgestaltung und Auswirkung auf die Anzahl der Wohneinheiten Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat hat im Rahmen der Beratungen zum Rahmenplan Brunsheide weitergehende Ideen und Anregungen entwickelt, die wir hiermit den anderen Fraktionen zur Kenntnis geben möchten. Wir würden uns freuen, wenn diese in den weiteren Beratungen diskutiert würden. Quartiersgaragen: Möglichst viele Stellplätze sollten im Hybrid Hub untergebracht werden , um ggf. auf die dritte Quartiersgarage verzichten zu können. Auf den Dächern sollten eine Kombination von Gründach und Photovoltaik ermöglicht werden. Stellplatzschlüssel: Für Einfamilien- und Reihenhäuser scheint uns 1 Stellplatz pro Wohneinheit ausreichend zu sein, da im Quartier andere Mobilitätsmöglichkeiten wie (Lasten-)Radverleih und Carsharing verbindlich angeboten werden sollen. In Mehrfamilienhäusern sollte sich die Anzahl der Stellplätze an der Größe der Wohneinheiten orientieren: bis 50 qm: 1 Stpl./WE, 51 qm bis 80 qm: 1,25 Stpl./WE, größer 81 qm: 1,5 Stpl./WE. Für Besucher der Bewohner sollten 0,10 Stpl./WE vorgesehen werden, für die Bewohner im Unterstützten Wohnen 0,50 Stpl./WE und für die Beschäftigen und die Kita 1 Stpl./10 Betreuungsplätzen. Wohnungsschlüssel: Der Bedarf an größeren Wohnungen sollte stärker berücksichtigt werden. Eine Quote von 25 bis 33 Prozent an geförderten Wohnangeboten sollte angestrebt werden. Wohnergänzungsnutzungen: Begegnungsmöglichkeiten und gastronomische Angebote sollten nur in den Erdgeschossen vorgesehen werden. Soziale/betreuerische und medizinische Einrichtungen sollten direkt über die Tiefgarage erreichbar sein. Als Einkaufsmöglichkeit halten wir einen Kiosk für ausreichend. In den Obergeschossen sollten möglichst viele Wohnungen untergebracht werden. Hybrid Hub: Die Nutzung des EG des Hybrid-Hubs für die Bereitstellung von alternativen Mobilitätsangeboten ist richtig, jedoch sollten dies nur eine Teilfläche (50%) einnehmen, damit möglichst viele Stellplätze hier angesiedelt werden können. Auch der zusätzliche Tiefgaragenteil sollte so klein wie möglich ausfallen. Gestaltung von öffentlichen Grün- und Freiflächen: Bedarfe und Nutzungen: Die Spielplätze sollten mit unterschiedlichen Angeboten und Geräten, auch inklusiven, ausgestattet werden. Auf der multifunktional nutzbaren Spiel- und Aufenthaltswiese muss Ballspielen erlaubt sein. Tischvorlage zum HoPlA am 26. Januar 2023 TOP 4 Rahmenplanung Brunsheide: städtebauliche Entwicklung – Teil 2 Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat bei der Beratung des TOP 4 weitergehende Vorstellungen zum Punkt 2) der Beschlussvorlage zur Nachhaltigkeit entwickelt, die wir hiermit zur Kenntnis geben möchten. Grundlage unserer Überlegungen ist ua. die Klimaschutzklausel im Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in Städten und Gemeinden (BauGB-Novelle 2011 ), die uns zur zum Klimaschutzes und zur Klimaanpassung verpflichtet. Angesichts der akuten Klima- und Energiekrise sind jetzt unbedingt alle Maßnahmen zu ergreifen sind, die mittel- und langfristig in Richtung Klimaneutralität wirken. Dachbegrünung und PV-Anlagen sind auf 100 Prozent der dafür möglichen Flachdachflächen vorzusehen. PV-Anlagen sind mit in einem Anstellwinkel von min. 45 ° auszustatten. Gebäude, die heute gebaut werden, haben für die nächsten 80 Jahre Bestand und wären in zwei Jahrzehnten veraltet wären und müssten saniert werden, sollten sie nicht annähernd CO2- neutral sein. Um im Sinne vieler Klimawissenschaftler zu agieren wäre jedes Jahrzehnt mindestens eine Halbierung der globalen Emissionen notwendig. Die Errichtung neuer Gebäude dürfte in diesem Sinne dann lediglich 4,3 kg CO2e/m²a emittieren. (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen –DGNB e.V , August 2021, Seite 14). In der Studie liegt der Mittelwert bei 8,7 kg CO2e/m²a, die am besten abschneidenden Gebäude haben einen Mittelwert von 6,5 kg CO2e/m²a. Die technisch möglich geringste Menge an CO2 kg/m²a auf 50 Jahre Betrieb für die Baukonstruktion. Als aktueller Richtwert erscheinen uns 6 -7 kg CO2e/m²a realistisch. Eine höhere Menge wäre zu genehmigen und bliebe die Ausnahme. Holzbauweise / Holz-Hybridbauweise ohne Keller. Andere Bauweisen sind zu genehmigen und bleiben die Ausnahme. Mindestens KW-40 Standard für alle beheizten Räume zB. auch in den Quartiersgaragen und im Hybrid-Hub, sofern das Energiekonzept zu keinen anderen Ergebnissen kommt. Bei einer Bauweise mit Keller in MFHs, bei Reihenhäusern und Mischnutzung und ist Recyclingmaterial zu verwenden. Wir werden diese Punkte in den weiteren Beratungen des Rahmenplans und bei der Aufstellung der Bebauungspläne weiter verfolgen und gerne ausführlich diskutieren. Wir können dem Beschluss so jedoch nicht folgen, da er uns nicht weitgehend genug ist, und würden uns bei Abstimmung enthalten.