Mehr Klimaschutz im Bebauungsplan „Zentrum Süd“

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 06/07 „Zentrum Süd“ wird in drei wesentlichen Punkten ergänzt:

  • Schottergärten werden verboten,
  • Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen werden verpflichtend und eine Kombination von Begrünung und Photovoltaik bei einer Neigung bis 30 Grad wird dringend empfohlen,
  • Flachdächer müssen begrünt werden.

Die Mehrheit des Ausschusses für Hochbau- und Planung stimmte in seiner Sitzung am 19. Mai diesen drei Punkten aus unserem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zu. Aber wir wollten viel mehr!

Darum geht´s!

Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss im Mai 2017 den Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ aufzustellen, um die Bodennutzungen in diesem Bereich zu regeln: Nachnutzung bereits genutzter Flächen und Erschließung neuer Flächen. Die Grundstücke sind im Privatbesitz., daher wurde die Erarbeitung des Bebauungsplanes durch die Grundeigentümer veranlasst. Das beauftragte Planungsbüro stimmte sich dabei mit der Bauverwaltung ab. Die Inhalte und Änderungen des vorläufigen Entwurfs wurden erstmals im Oktober 2021 dem Ausschuss vorgestellt.
Der zu beschließende Entwurf wir als Grundlage für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB dienen. Die Kosten des Planverfahrens tragen einzelne Grundeigentümer. Der Gemeinde Leopoldshöhe entstehen dadurch keine Planungskosten.

Jetzt handeln!

Der gesetzliche Bebauungsplan ist der Ankerpunkt zur rechtsicheren Umsetzung von Zielen der nachhaltiger Siedlungsentwicklung. Im Plangebiet mit Wohnnutzungen und Gewerbe sollen auf Frei- und Restflächen Nachnutzungen der Grundstücke und weitere Nachverdichtungen ermöglicht werden. Im Hinblick auf Klimaschutz und Klimaanpassung sollen die Neubauten einen erkennbaren Beitrag zu den Zielen des im März 2012 beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept leisten.

Daher sollen bei der Änderung des Bebauungsplanes Zentrum-Süd mit der maßvollen Weiterentwicklung und Nachverdichtung die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Flächenverlust und die Versiegelung sowie die Beeinträchtigung des Ortsklimas in Grenzen zu halten. Dabei wollen wir auch den Vorrang des Rad- und Fußverkehrs planerisch umsetzen. Vor diesem Hintergrund hielten wir die Festlegung von insgesamt acht Änderungen für geboten. Leider fanden vier davon nicht die notwendige Mehrheit. Die zu beschließende Stellplatzsatzung wird zukünftig Bestandteil aller Bebauungspläne und Änderungen.

  • planerische Anbindung der Privatstraße an die Hauptstraße, umsetzbar ggfs nach Änderungen der Eigentumsverhältnisse, derzeit mindestens als Fuß- und Radweg: Mit der fußläufigen Verbindung von der Privatstraße zur Hauptstraße würde der Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger halbiert.
  • Festlegung von 0,8 m Zurücksetzung für dritte Geschossebene als Nicht-Vollgeschoss bzw. Staffelgeschoss: Ein Nicht-Vollgeschoss, ehemals Staffelgeschoss, darf in NRW drei Viertel der Fläche der Etage darunter haben. Nach dem Entwurf soll es 0,5 m gegenüber allen Außenwänden des Gebäudes zurückgesetzt sein. Ein nur um 50 cm zurückgesetztes Staffelgeschoss vermittelt den optischen Eindruck eines weiteren Vollgeschosses. Dafür haben wir in der Gemeinde genügend Beispiele. Für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner ist ein solche Fläche überhaupt nicht sinnvoll nutzbar, dort passt nicht mal ein Balkonstuhl hin. 
  • Festsetzung des energetischen Standards für Neubauten auf mindestens Passivhaus 40: Ein Effizienzhaus 40 („KfW 40“) darf gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur 40% des Primärenergieverbrauchs und nur 55% der Transmissionswärmeverluste des Effizienzhaus 100 Referenzgebäudes besitzen. Im Neubau gilt seit der Einführung der BEG der Effizienzhaus-Standard 40, 40 EE und 40 NH. Bei Altbausanierungen gibt es das Effizienzhaus 40 und 40 EE. Seit 2021 werden auch Nichtwohngebäude als u.a. Effizienzgebäude 40 gefördert. Ein Neubau als Effizienzhaus 40 wird mit 20% Zuschuss gefördert, ein Effizienzhaus 40 Plus-Neubau sogar mit 25%. Erreicht eine Altbausanierung die Effizienzhaus 40-Klasse, bezuschusst die BEG 45% der Sanierungskosten. (Quelle: https://www.energie-experten.org/bauen-und-sanieren/neubau/haustypen/effizienzhaus-40 am 4.5.2022). Es erscheint uns daher sinnvoll, die Effiziensklasse 40 als Mindestanforderung festzulegen.
  • Verpflichtung zur Nutzung regenerativer Energietechniken zur Wärmeerzeugung (bisher nur Empfehlung unter F. Hinweise 5. Ökologische Belange und Artenschutz): In Ein- und Mehrfamilienhäusern können  regenerative Energien sehr unterschiedlich zum Einsatz kommen. Im Nachbarbundesland Niedersachsen ist bereits ein energieautarkes Mehrfamilienhaus entstanden:  https://www.baunetzwissen.de/gebaeudetechnik/fachwissen/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-der-gebaeudetechnik-2476837. Die Bundesregierung schreibt schon ab 2025 für jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien vor. Da sollten wir uns anschließen und vorausschauend handeln. Denn: Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist für einen längeren Zeitraum ausgerichtet!

Gute Beispiele in OWL

Stadt Versmold

  • Verbot der Nutzung fossiler Brennstoffe wie Braun- und Steinkohle, Torf, Erdgas, Erdöl in Grundstückskaufverträgen (Ein von der Stadt beauftragtes Gutachten ergab, dass die Vorschriften rechtlich umsetzbar und wirtschaftlich zumutbar seien!)

Quelle: https://www.haller-kreisblatt.de/region/23264547_Stadt-Versmold-ist-Vorreiter-Verbot-von-Gasanschluessen-bei-Neubauten.html

Stadt Rietberg

  • Die Klimaschutzkommune im Kreis Gütersloh will das Heizen neuer Gebäude mit Erdgas, Erdöl, Kohle oder Torf verbieten. Bauherren privater Wohnhäuser dürfen dann nur noch auf Windenergie, Sonnenkraft, Wasserkraft, Geothermie oder Energie aus Biomasse setzen. Diese Vorgaben sollen bei allen neuen und auch bei derzeit laufenden Bauleitplanverfahren gelten.

Quelle: https://www.westfalenspiegel.de/heizen-mit-oel-und-gas-ist-in-rietberg-bald-tabu/

Hansestadt Herford

  • In zukünftigen Baugebieten sollen fossile Brennstoffe wenn möglich nicht mehr verwendet werden.

Quelle: https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/23261280_OWL-Staedte-verbieten-Gasanschluss-in-Neubauten.html

Vorreiter Niedersachsen

Das Land NRW muss dringend die Landesbauordnung anpassen! Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP in Berlin auf folgendes Ziel verständigt: „Wir werden uns für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen.“  Angestrebt werde ein „sehr hoher“ Anteil Erneuerbarer Energien bei Wärme. Bis 2030 soll  die Hälfte der Wärme klimaneutral erzeugt werden.

Ab 2026 dürfen ohnehin Hausbesitzer keine Öl- und Kohleheizungen mehr in ihre Häuser einbauen und ausschließlich damit heizen. Das niedersächsische Energieministerium hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Frage zu klären, ob Kommunen in ihren Bebauungsplänen die Verwendung fossiler Brennstoffe für Heizzwecke ausschließen dürfen. Das Ergebnis: Kommunen können eine solche Festsetzung in Bebauungsplänen grundsätzlich für Neubaugebiete auch aus Gründen des Klimaschutzes treffen. Es wird dabei auf das Baugesetzbuch,  Pragrafen 9 Abs. 1 Nr. 23 a verwiesen.