Offener Brief: Bürger- und Kulturtreff in den Räumen der Grundschule Asemissen

GS-Asemissen_2014 (2)Wir veröffentlichen den offenen Brief der Vorsitzenden der Schulpflegschaft der Grundschule Asemissen Jörn-Sascha Ludemann und Stefan Kuphal.

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– Offener Brief – Bürger- und Kulturtreff in den Räumen der Grundschule Asemissen

Wir, das sind die Schulpflegschaftsvorsitzenden, wenden uns mit diesem Brief an Sie und an all jene Bürger, die an einem qualitativ guten Schulsystem für ihre Kinder, also jene ohne und vor allem aber auch mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf, interessiert sind.

Hintergrund ist das aktuelle Bestreben der Gemeindeverwaltung, den Grundschulstandort in Asemissen durch die Einrichtung eines Bürger- und Kulturtreffs zu schwächen, wodurch 3 Unterrichtsräume, 1 Differenzierungs-/Fachraum und ein weiterer Fachraum umgenutzt und nicht mehr für den Schulbetrieb zur Verfügung stehen würden. Dies entspricht fast einem Drittel der aktuell zur Verfügung stehenden Unterrichtsräume!
Dieser Brief soll dazu dienen, alle mit Entscheidungsgewalt betrauten Personen der Gemeindeverwaltung und des Rates, aber auch alle anderen Interessierten, über Sachverhalte zu informieren und damit eine vor allem der Thematik angemessene Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen.
Hierzu wird sowohl auf die in den Ausschussunterlagen vom 04.12.2014 enthaltene Sachdarstellung der Verwaltung, auf die mündlichen Äußerungen während der Ausschusssitzung am 04.12.2014 und die Berichterstattung in der Neuen Westfälischen vom 06.12.2014 Bezug genommen. Doch der Reihe nach:

  • Verhältnis gesetzlicher Pflichtaufgaben zu Aufgaben des Gemeinwohls

Wie von Herrn Schemmel während der Ausschusssitzung auf unsere Frage hin richtig beantwortet wurde, ist die Gemeinde als Schulträger gesetzlich verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen bereitzustellen und zu unterhalten.
Dabei sieht das Schulgesetz den Regelfall vor, dass Kinder mit und ohne Förderbedarf zusammen an den allgemeinen Schulen unterrichtet werden sollen; es handelt sich also bei dem inklusiven Unterricht nicht um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, die nur dann möglich ist, wenn ausreichende Finanzmittel oder Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
Unserer Auffassung nach, hat diese gesetzliche Pflichtaufgabe daher Vorrang vor dem durchaus nachvollziehbaren Wunsch nach einem Bürger- und Kulturtreff, der jedoch eben einer solchen freiwilligen Leistung einer Gemeinde gleich käme. Das bedeutet, wenn durch den Entfall von Unterrichts-, Differenzierungs- und Fachräumen kein den gesetzlichen Vorgaben an einen inklusiven Unterricht gerecht werdender Schulbetrieb mehr möglich ist, ist der Wunsch nach einem Bürger- und Kulturtreff an diesem Standort nicht umsetzbar!

  • Darlegung der Gesamtsituation in der Gemeinde Leopoldshöhe

In der Sachdarstellung der Verwaltung ist nicht dargelegt, welche freien Kapazitäten in allen anderen der Gemeinde zur Verfügung stehenden Räumen bestehen.
Dabei beziehen wir uns bewusst auf alle Ortsteile der Gemeinde.
Dieser Punkt wurde während der Ausschusssitzung auch von Ausschussmitgliedern als Frage an den Bürgermeister gerichtet. Hierzu konnte die Verwaltung jedoch keine detaillierten Angaben machen, was mindestens verwundert, denn in der Sachdarstellung der Verwaltung ist ja bereits eine Prüfung der Raummöglichkeiten erwähnt und dazu muss eine solche Gesamtdarstellung Grundlage sein.

  • Raumsituation im Vergleich der Zügigkeit der Grundschule

In der Sachdarstellung erfolgt ein Vergleich der Schülerzahlen während der 4 bis 5-Zügigkeit und der aktuellen Dreizügigkeit. Hiergegen ist zunächst nichts einzuwenden, denn die Zahl der Schüler ist nun mal zurückgegangen.
Nur geht die daraus gezogene Schlussfolgerung fehl, denn was fehlt, ist der zu diesen beiden Zeitpunkten erforderliche Raumbedarf bzw. das zur Verfügung stehende Raumangebot.
Fakt ist, dass zum Zeitpunkt der 4 bis 5-Zügigkeit keine offene Ganztagsschule existierte, durch diese bereits seit 2005 ein kompletter Gebäudetrakt nicht mehr für den Unterricht zur Verfügung steht und zu diesem Zeitpunkt auch die allgemeinen Schulen noch nicht per Gesetz als Orte der sonderpädagogischen Förderung, also der Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, festgeschrieben wurden, wodurch sich ein gegenüber dem alten Schulsystem erhöhter Raumbedarf ergibt.

  • Unzutreffende Aussage „Kein Raummehrbedarf durch Inklusion“

Das per Schulgesetz als Regelfall eingeführte Schulsystem mit inklusivem Unterricht an allgemeinen Schulen erfordert, anders als es von Herrn Schemmel während der Ausschusssitzung mündlich verneint wurde, sehr wohl einen Raummehrbedarf, was auch in dem im Zuge des Konnexitätsstreits zwischen der Landesregierung und den Kommunen erstellten gemeinsamen Gutachtens von Herrn Klaus Klemm („Mögliche finanzielle Auswirkungen einer zunehmenden schulischen Inklusion in den Schuljahren 2014/15 bis 2016/17 – Analysen am Beispiel der Stadt Krefeld und des Kreises Minden-Lübbecke“; z.B. Seite 2 und 7 des Gutachtens) ausdrücklich beschrieben ist.
Auf Grundlage des Gutachtens einigten sich die Landesregierung und die Kommunen und es gilt seit dem 01.08.2014 das „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“, durch das die Kommunen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten können, z.B. wenn wegen des Raummehrbedarfs Anbauten erforderlich werden!
Es lässt sich also festhalten, dass ein inklusiver Unterricht u.a. durch die Notwendigkeit von Differenzierungsräumen, Therapieräumen, Pflegeräumen einen in Fachkreisen unbestrittenen Raummehrbedarf hat, der mit zunehmender Zahl an inklusiv beschulter Kinder auch zunimmt!

  • Aufrechterhaltung der Qualität des Schulunterrichts in Bezug auf Inklusion

In der Sachdarstellung der Gemeindeverwaltung ist die Feststellung enthalten, dass sich durch die Maßnahme die Qualität des Schulunterrichts nicht verschlechtert und dass die Schulleitung dem Vorhaben zugestimmt habe.
Während der Ausschusssitzung gab es hierzu eine Nachfrage an Frau Kropp, da nach unserem Kenntnisstand diese Aussage so nicht zutreffend ist.
Die Antwort von Frau Kropp bejahte, dass ein Schulbetrieb möglich sein würde. Wer genau hinhört, dem fällt auf, dass sie bewusst das Wort „Schulbetrieb“ und eben nicht die Formulierung „Qualität des Schulunterrichts“ gewählt hat. Daher ist es unwahr, wenn behauptet wird, dass die Schulleitung dem Vorhaben zugestimmt habe. Denn die Qualität des inklusiven Unterrichts kann durch den Entfall von Differenzierungs- und Fachräumen gar nicht in gleicher Weise weiter fortgeführt werden.

  • Darstellung des Raumbedarfs durch Herrn Schemmel

Während der Ausschusssitzung wurde durch Herrn Schemmel versucht, mittels einer Präsentation den Raumbedarf darzulegen und aufzuzeigen, dass auch nach dem Entfall der in Frage stehenden Räume ausreichend Räume vorhanden wären. Dies erfolgte vor allem

  1. auf Grundlage der Schulbauleitlinien der Stadt Köln,
  2. des bis 2006 gültigen BASS-Erlasses der Landesregierung und
  3. durch einen Auszug aus einem Gutachten von Herrn Dr. Garbe (Quelle ist uns nicht bekannt).

Die Wahl von a) ist zutreffend, da diese Leitlinie mangels anderer Vorschriften aktuell die einzige ist, die den Raumbedarf durch Inklusion ausreichend berücksichtigt. Uns ist bekannt, dass eine durch die Schulleitung erstellte, ebenfalls auf der Kölner Schulbauleitlinie basierende Raumbedarfsermittlung einen deutlichen Fehlbedarf an Räumen bei Umsetzung des Vorhabens Bürger- und Kulturtreff ausweist. Wie dieser Widerspruch aufzulösen ist, muss insbesondere von der Gemeindeverwaltung als Schulträger dargelegt werden.
Die Wahl von b) geht am Thema vorbei und ist nicht sachgerecht, denn dieser BASS-Erlass hat ein Musterraumprogramm getrennt nach allgemeinen Schulen und Förderschulen; Inklusion war damals noch gar nicht enthalten, so dass der Erlass auch 2006 außer Kraft getreten ist. Der Erlass kann also keinen Beitrag zur aktuellen Situation leisten.
Zu c) muss vorab festgehalten werden: Für die Grundschule Asemissen gibt es kein eigenes Gutachten von Herrn Dr. Garbe (hier war der NW/LZ-Bericht leider etwas unscharf und lief Gefahr, einen anderen Eindruck zu vermitteln). Zum Verwenden von Auszügen aus anderen objektbezogenen Gutachten kann nur gesagt werden, dass es im Gutachterwesen in der Regel unüblich, wenn nicht gar verpönt ist, eine nur auf ein Objekt bezogene Aussage aus dem Gesamtzusammenhang zu reißen und diese dann auf ein anderes Objekt zu beziehen. Wurde dies mit Herrn Dr. Garbe abgestimmt?
Allgemein gültige und unbestrittene Sachverhalte in Gutachten sind jedoch ohne weiteres zitierbar. So kann man in einem frei zugänglichen Gutachten von Herrn Dr. Garbe (z.B. aus 2011 für die Gemeinde Alpen, Seite 6) nachlesen: „Im Einzelfall muss geprüft werden, ob die OGS-Räume wegen der Entfernung zu den Unterrichtsräumen für eine Nutzung im Rahmen des differenzierten Unterrichts geeignet sind.“
Diese allgemeine Aussage ist insbesondere deswegen relevant, da die Gemeindeverwaltung unserem Kenntnisstand nach kleine Räume in dem OGS-Trakt als Ersatz für die entfallenden größeren Differenzierungsräume in ihrem Raumprogramm in Ansatz bringt. Diese wären jedoch nur über den Schulhof hinweg erreichbar. Zumal die Räume im OGS-Trakt nur über Treppen erreichbar sind, so dass diese keinen qualitativ gleichwertigen Ersatz für die zurzeit direkt neben den Unterrichtsräumen liegenden Differenzierungsräume darstellen können! Auch ist damit nicht geklärt, wie die Funktion der Fachräume, denn dafür werden die aktuellen Differenzierungsräume auch genutzt, gleichwertig ersetzt werden soll.
Abschließend scheint uns die Vorgehensweise der Verwaltung, erst einen Beschluss des Ausschusses herbeiführen zu wollen und dann anschließend die Schulgremien wie z.B. die Elternvertreter mit einzubeziehen, der falsche Weg zu sein, denn egal was das Ergebnis dieser Einbindung mit sich bringt, der Rat ist an dieses Ergebnis nicht gebunden; Elternwille hin oder her.
Eine deutliche Versachlichung würde jedoch dadurch erzielt werden, wenn vor einem Beschlussvorschlag dieses Thema transparent mit den Betroffenen, und das sind neben der Schulleiterin vor allem die Elternvertreter, gemeinsam erörtert werden würde. Denn bei einer solchen Bürgerbeteiligung hätten alle Beteiligten dieselben Voraussetzungen und die Möglichkeit, ihren Standpunkt darzulegen.
Am Ende geht es uns Eltern um unsere Kinder, deren weiteres Leben auf einer soliden Schulbildung basiert. Wir befürchten durch den Wegfall von fast einem Drittel der Unterrichtsräume starke Beeinträchtigungen im Schulalltag: Wenn Kinder nicht auf schnell erreichbare Differenzierungsräume ausweichen können, muss die Lehrkraft die Klasse verlassen (auch nur dann, wenn eine Doppelbesetzung gegeben ist!) und vereinzelnd Kinder in weiter entfernten Gebäudeteilen unterbringen. Oder Kinder und Lehrer müssen gewisse Situationen einfach ertragen! Das wirkt sich zwangsläufig auf die Qualität des Unterrichts für alle Schulkinder aus.

Liebe Verwaltung, liebe Ratsmitglieder, im Namen unserer Schulkinder sowie im Interesse des aktuellen gesellschaftlichen Wandels in Bezug auf die Inklusion fordern wir Sie daher zu einem konstruktiven und transparenten Dialog auf.

Die Vorsitzenden der Schulpflegschaft
Gez. Jörn-Sascha Ludemann    Gez. Stefan Kuphal