Termin gekippt: Das Vorziehen der Kommunalwahl durch CDU und FDP ist verfassungswidrig

Herbe Niederlage für die CDU-FDP-Koalition im Landtag und insbesondere für den NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP): Das Landesverfassungsgericht in Münster hat der Klage von SPD und Grünen stattgegeben und die von der schwarz-gelben Landesregierung im letzten Jahr beschlossene Zusammenlegung der Kommunalwahl in NRW mit der Europawahl am 7. Juni für verfassungswidrig erklärt – vor allem wegen der mehr als viermonatigen Überschneidung der Amtszeiten. Der 7. Juni ist also gekippt, jetzt muss ein neuer Termin im Herbst gesucht werden.

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