Weltfrauentag 2014: 20 Jahre Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz 8. März 201428. April 2014 Am Weltfrauentag 2014 zeigte die grüne Bürgermeister-Kandidatin Birgit Kampmann auf dem Marktplatz in Leopoldhöhe eine kleine Plakatausstellung zum Thema: 20 Jahre Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz – Zeit, Bilanz zu ziehen. Gemeinsam mit den Rats-Kandidatinnen Heidrun Bode und Nurcan Aymandir lud sie die Passantinnen und Passanten bei herrlichem Sonnenschein zu einem Kaffee-, Tee- oder Kaltgetränk ins Cafe Orange ein. Im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern ergaben sich einige Hinweise darauf, was die Menschen in Leopoldshöhe von einer zukündftigen Bürgermeisterin erwarten. Wer am Samstag keine Möglichkeit hatte, die Ausstellung zu besuchen, kann hier die Plakate ansehen und die Ereignisse drumherum nachlesen. Junge Frauen und Männer sind selbstbewusst und fühlen sich gleichberechtigt. Zu Recht. Die Basis dafür wurde 1949 gelegt, als Elisabeth Selbert unterstützt durch Wäschekörbe voller Briefe aus der Bevölkerung den Artikel § Absatz 2 im Grundgesetz durchsetzte: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ Das war ein wichtiger Meilenstein für die Gleichstellung, aber noch nicht automatisch ihre tatsächliche Verwirklichung. Die lässt leider immer noch auf sich warten. Obwohl diese Zeit aus der Sicht junger Leute heute weit weg erscheint, war sie doch ein wichtiger Lebensabschnitt ihrer Großmütter und Großväter: Die Nachkriegsjahre und das Wirtschaftswunder. Plakat 1 Mit der Kampagne in der Zeitschrift Stern „Wir haben abgetrieben!“ kam 1971 eine Lawine gegen den Abtreibungsparagraphen 218 ins Rollen. 374 prominente und nicht prominente Frauen behaupteten öffentlich abgetrieben und damit gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Damit wurde das Tabuthema „Abtreibung“ erstmals in die bundesrepublikanische Öffentlichkeit gerückt, der Aufbruch der Neuen Frauenbewegung: „Mein Bauch gehört mir“ „Selbstbestimmung der Frau“ und „Das Private ist politisch“. Mit diesen Schlagworten setzten sich Frauen und Männer für die Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs ein. Denn trotz Anti-Baby-Pille wurden Frauen ungewollt schwanger! Diese Debatte hat die Gesellschaft nachhaltig verändert und zur heutigen Fristenlösung geführt. Der Schwangerschaftsabbruch ohne Beratung und Indikation wird aber nach wie vor mit Freiheitsstrafe bedroht. Plakat 2 Und die Generation der Mütter und Väter musste sich bis 1976 gesetzlich vorschreiben lassen, wer welche Aufgaben in der Ehe hatte. Im Bürgerlichen Gesetzbuch des Jahres 1900 war die Verteilung der Aufgaben zwischen Ehepartnern geregelt: der Mann war für den finanziellen Unterhalt der Familie zuständig, während die Frau für die Haushaltsführung und Kindererziehung verantwortlich war. Die Ehefrau durfte nur dann berufstätig sein, wenn dies mit den Interessen der Familie und des Ehemannes vereinbar war. Die Eherechtsreform der damaligen sozialliberalen Regierungskoalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt legte keine Aufgabenteilung mehr fest. Auch das Scheidungsrecht wurde geändert: Das Schuldprinzip wurde ersatzlos gestrichen. Es besagte bis dahin unter anderem, dass schuldig geschiedene Frauen keinen Unterhalt vom Exmann bekamen. Plakat 3 Die Grünen waren gerade erstmals in den Bundestag gewählt worden, da sorgte die Angeordnete Waltraud Schoppe bei ihrem ersten Auftritt für männliche Tumulte, als sie aussprach, was viele Frauen wollten: Die Vergewaltigung in der Ehe muss bestraft werden. Aber erst 14 Jahre später fiel das Sonderrecht für vergewaltigende Ehemänner als der Bundestag in namentlicher Abstimmung und mit der Unterstützung vieler Frauen aus allen Fraktionen für die Abschaffung stimmte. Aber auch das ist nur ein Etappensieg: Wir Grünen kämpfen weiter gegen Gewalt gegen Frauen in allen Bereichen: im häuslichen, im öffentlichen und international! Das Video zeigt den Redebeitrag von Waltraud Schoppe am 5. Mai 1983 im Bundestag! Sehens- und Hörenswert! http://media.gruene-bundestag.de/repository/podcast/video/Waltraud_Schoppe_1983_695_mobile_gross.mp4 Plakat 4 Vor 20 Jahren wurde Artikel 3 Absatz 2 in der Verfassung ergänzt. Neben der „einfachen Aussage“ Frauen und Männer sind gleichberechtigt wurde aufgenommen:„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung tatsächlicher Nachteile hin.“ Das bedeutet, dass dem Staat nun eine aktive Rolle bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung zugewiesen wird und beschreibt gleichzeitig, dass es faktische Benachteiligungen gibt, die abgebaut werden müssen. Diese Erkenntnis war und ist ein großer Fortschritt und seitdem hat sich auch einiges bewegt. Nicht nur das Bundesgleichstellungsgesetz, sondern auch Landesgleichstellungsgesetze sind seit dem verabschiedet worden und verbessern die Förderung und Gleichstellung der Geschlechter. Eine Regelung für die Wirtschaft fehlt immer noch! Plakat 5 Das von der ersten rot-grünen Bundesregierung verabschiedete und am 1.1.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz war der entscheidende Durchbruch im Umgang mit häuslicher Gewalt: nicht die geschlagene Person muss mehr das Haus verlassen, sondern die gewalttätige Person wird aus dem Haushalt verwiesen und mit einem Näherungsverbot belegt! Dennoch müssen immer noch viele Frauen und Kinder in Frauenhäuser fliehen um sich vor der Gewalt des (Ehe-)Partners zu schützen. Frauenhäuser und Beratungsstellen brauchen daher eine verlässliche finanzielle Ausstattung für ihre wichtige Arbeit! Plakat 6 Wofür wir noch kämpfen müssen … schreiben Sie mir, was Ihnen wichtig ist: birgit.kampmann@gruene-leopoldshoehe.de Wir Grünen fordern u.a. die Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände klare und meßbare Regelungen für die private Wirtschaft ein Entgeltgleichheitsgesetz für Lohngleichheit von Männern und Frauen echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie Wir wollen die Bedingungen dafür schaffen, dass sich Frauen und Männer auf Augenhöhe beteiligen können – in der Gesellschaft, im Parlament, am Arbeitplatz!