Klare Regeln und Mitspracherecht bei Straßensanierung in Leopoldshöhe 10. November 201424. Juni 2016 Viele unserer Siedlungsstraßen sind in den 1960er und 1970er Jahren entstanden, also mittlerweile 40 bis 50 Jahre alt. Entsprechend schlecht ist oft der Zustand – und groß der Handlungsbedarf. Seit einem Jahr sind wir im Straßenausschuss damit befasst, wie bei der Planung der Straßensanierung vorzugehen ist, in welchem Umfang die Anlieger beteiligt werden und welche Straße wann saniert wird. Wir Grünen haben frühere und umfassendere Beteiligungsmöglichkeiten der BürgerInnen/HausbesitzerInnen beantragt und nach der Diskussion im Ausschuss sogar noch mehr bekommen: Bei Anliegerstraßensanierungen werden die BesitzerInnen jetzt drei Jahre vor dem Beginn der Maßnahme informiert. Es wird zu einer ersten Versammlung eingeladen, in der sie den Ausbau mit der Verwaltung besprechen. Die Verwaltung hat inzwischen ein Computerprogramm, mit der die zu erwartenden Kosten für verschiedene Ausbau-Varianten im Detail berechnet werden können (Grundlage für die Kostenberechnung sind die Kosten der letzten Aufträge). Ist der grobe Rahmen des Ausbaus klar, geht die Verwaltung an die konkrete Planung. Die Pläne werden dann in einer zweiten Versammlung vorgestellt; kleinere Veränderungen von Anwohnerseite können dabei noch eingebracht werden. Das Ergebnis dieser zweiten Versammlung wird anschließend dem Verkehrsausschuss als Plan vorgestellt, dort noch einmal besprochen und beschlossen. Und die Kosten? Es war schon immer so, dass die Grundstücksbesitzer bei einer grundlegenden Straßenerneuerung (Sanierung) einen Anteil an den Kosten tragen müssen. Das Kommunalabgabegesetz (KAG) läßt einen Spielraum zwischen 50 Prozent und 80 Prozent. Bisher orientierte sich Leopoldshöhe am Minimum von 50 Prozent, die Verwaltung schlug die Erhöhung auf 80 Prozent vor. Richtig ist: Wenn wir ernst machen wollen damit, das Straßennetz in gutem Zustand zu erhalten, reicht der alte Beitragssatz nicht aus. 80 Prozent war uns dennoch zu viel! Wir brachten ein, die Erhöhung auf 70 Prozent zu begrenzen. SPD und CDU folgen uns und der neuen Beitragssätze von 70 Prozent (für reine Wohnstraßen, für Hauptstraßen gelten andere Sätze) sind jetzt beschlossen. Sie gelten für alle Maßnahmen, die ab jetzt beginnen. Und welche Straßen? Das Bauamt hat eine Liste der Straßen mit Terminvorschlag in den Jahren 2016 bis 2020 für die Sanierung erstellt. Beschlossen ist dies noch nicht, denn erstens gibt es bei den Straßen mit privaten Entwässerungskanälen (Regenwasser) noch viel Klärungsbedarf. Auf dieses Thema gehen wir unserer Website ausführlich ein. Und zweitens ist uns bei der Auswertung der Liste aufgefallen, dass an den Straßen in der Vergangenheit in sehr unterschiedlichem Umfang Reparaturmaßnahmen vorgenommen wurden. In manchen Straßen wurde mehrfach die Oberfläche saniert, in anderen wurden nur ab und zu die Löcher geflickt. Das ist unser Auffassung nach ungerecht. Deshalb haben wir in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses beantragt, dass Gemeindestraßen, die nach KAG saniert werden sollen und für die Anlieger einen Anteil bezahlen müssen, mindestens einmal vor einer Komplett-Sanierung eine Oberflächenherstellung erhalten. Voraussetzung ist, dass eine solche Oberflächensanierung technisch machbar ist und die Kosten in etwa dem Gemeindanteil einer Komplettsanierung entsprechen. Diese Straßen werden dann wieder 15 bis 20 Jahre halten. Unser Vorschlag wird derzeit beraten. Wir meinen: Wir brauchen eine systematische, kontinuierliche Erneuerung unseres Straßennetzes. Aber sie sollte nach klaren Regeln erfolgen und die BürgerInnen müssen ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung haben. Eine umfassende Darstellung und die Liste der Straßen finden sich unter www.gruene-leopoldshoehe.de/strassensanierung-in-leopoldshoehe