Leben von Schutzsuchenden in Leopoldshöhe

GRÜNE-FlüchtlingeZur Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport am 2. September haben wir beantragt, Leitlinien für die „Unterbringung“ von Schutzsuchenden in Leopoldshöhe zu beschließen. Wir wollen damit Zielsetzungen für Standards festlegen und die Umsetzung überprüfbar machen. Dazu soll monatlich in einer tabellarischen Übersicht (Controllingbericht) die aktuelle Situation abgebildet werden, damit die Politik aktiv werden kann, wenn diese Vorgaben mittelfristig nicht eingehalten werden können.

Unsere Beschlussvorlage:

Leben von Schutzsuchenden in Leopoldshöhe – Leitlinien zur Wah­rung ihrer Menschenwürde und Grundrechte!

Die Gemeinde Leopoldshöhe setzt sich zum Ziel im Konsens aller Ratsmitglieder und der Ver­waltung eine Willkommenskultur zu schaffen, menschenwürdige Wohn- und Lebensum­stände an­zubieten und Zukunftschancen für die Schutzsuchenden zu eröffnen. Dabei wer­den die folgen­den Standards angestrebt. Sie wird aktiv, wenn diese längerfristig nicht ein­gehalten werden können.

Begrüßung
Neu Angekommende werden herzlich aufgenommen und mit wichtigen Informa­tionen über das Leben in Leopoldshöhe sowie einer Grundausstattung an Hy­giene- und Kü­chenartikeln versorgt (Willkommenspaket).

Betreuung
Die psychosoziale Unterstützung und fachliche Beratung leisten Fachkräfte mit ent­sprechender Zusatzqualifikation (je eine für 80 Schutz­suchende), die auch die unver­zichtbare Arbeit der ehrenamtlich engagierten Menschen in Leopolds­höhe unterstüt­zen und koordi­nieren.

Integration
Von Beginn an erhalten Kinder und Jugendliche Zugang zum Erziehungs- und Bil­dungssystem und Erwachsene werden mit den Einrichtungen zur Ausbildungs- und Be­rufsvermittlung vertraut gemacht.

Wohnen
Vorrangig werden Schutzsuchende, in jedem Fall aber Familien, dezentral in Wohnun­gen un­tergebracht.

Gemeinschaftunterkünfte
Vorübergehend – wenn möglich für maximal 6 Monate – können Schutzsu­chende in Ge­meinschaftsunterkünften untergebracht werden. Die Unterbringung geschieht in Wohn­gebäuden (keine Zelte, Turnhallen, Contai­ner) in zen­trumsnaher Lage bzw. mit guter ÖPNV-Anbindung (keine Wald- oder Gewerbegebiete). Die Ein­richtungen fassen maxi­mal 60 Personen.

  • Jede Person hat Anspruch auf 9m² Wohn- und Schlaffläche, einen abschließba­ren Schrank und Bad- und Küchennutzung (Ausstattung durch die Gemeinde).
  • Maximal zwei Personen teilen sich ein Zimmer auf eine maximale Dauer von 6 Mo­naten, dabei wird die besondere Situationen der Einzelnen (z.B. Trauma­tisierte) be­rücksichtigt.
  • Die Gebäude sind mit Satellitenanlage und W-LAN ausgestattet. Sie verfügen über einen großen Raum als Gemeinschaftsraum für Gruppenan­gebote oder gemeinsa­me Aktivitä­ten der Bewohner und einen separater kleine­ren Raum als Rückzugsmög­lichkeit für Hausaufgaben oder zum Lernen sowie für Treffen und Besprechun­gen mit Sozialarbei­tern und Ehrenamtlichen.

Öffentlichkeit
Für das gute Zusammenleben in der Gemeinde werden die Einwohnerinnen und Einwoh­ner über die Entwicklungen laufend informiert und in Planungen einbezogen.