Zur Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport am 2. September haben wir beantragt, Leitlinien für die „Unterbringung“ von Schutzsuchenden in Leopoldshöhe zu beschließen. Wir wollen damit Zielsetzungen für Standards festlegen und die Umsetzung überprüfbar machen. Dazu soll monatlich in einer tabellarischen Übersicht (Controllingbericht) die aktuelle Situation abgebildet werden, damit die Politik aktiv werden kann, wenn diese Vorgaben mittelfristig nicht eingehalten werden können.
Unsere Beschlussvorlage:
Leben von Schutzsuchenden in Leopoldshöhe – Leitlinien zur Wahrung ihrer Menschenwürde und Grundrechte!
Die Gemeinde Leopoldshöhe setzt sich zum Ziel im Konsens aller Ratsmitglieder und der Verwaltung eine Willkommenskultur zu schaffen, menschenwürdige Wohn- und Lebensumstände anzubieten und Zukunftschancen für die Schutzsuchenden zu eröffnen. Dabei werden die folgenden Standards angestrebt. Sie wird aktiv, wenn diese längerfristig nicht eingehalten werden können.
Begrüßung
Neu Angekommende werden herzlich aufgenommen und mit wichtigen Informationen über das Leben in Leopoldshöhe sowie einer Grundausstattung an Hygiene- und Küchenartikeln versorgt (Willkommenspaket).
Betreuung
Die psychosoziale Unterstützung und fachliche Beratung leisten Fachkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation (je eine für 80 Schutzsuchende), die auch die unverzichtbare Arbeit der ehrenamtlich engagierten Menschen in Leopoldshöhe unterstützen und koordinieren.
Integration
Von Beginn an erhalten Kinder und Jugendliche Zugang zum Erziehungs- und Bildungssystem und Erwachsene werden mit den Einrichtungen zur Ausbildungs- und Berufsvermittlung vertraut gemacht.
Wohnen
Vorrangig werden Schutzsuchende, in jedem Fall aber Familien, dezentral in Wohnungen untergebracht.
Gemeinschaftunterkünfte
Vorübergehend – wenn möglich für maximal 6 Monate – können Schutzsuchende in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Die Unterbringung geschieht in Wohngebäuden (keine Zelte, Turnhallen, Container) in zentrumsnaher Lage bzw. mit guter ÖPNV-Anbindung (keine Wald- oder Gewerbegebiete). Die Einrichtungen fassen maximal 60 Personen.
- Jede Person hat Anspruch auf 9m² Wohn- und Schlaffläche, einen abschließbaren Schrank und Bad- und Küchennutzung (Ausstattung durch die Gemeinde).
- Maximal zwei Personen teilen sich ein Zimmer auf eine maximale Dauer von 6 Monaten, dabei wird die besondere Situationen der Einzelnen (z.B. Traumatisierte) berücksichtigt.
- Die Gebäude sind mit Satellitenanlage und W-LAN ausgestattet. Sie verfügen über einen großen Raum als Gemeinschaftsraum für Gruppenangebote oder gemeinsame Aktivitäten der Bewohner und einen separater kleineren Raum als Rückzugsmöglichkeit für Hausaufgaben oder zum Lernen sowie für Treffen und Besprechungen mit Sozialarbeitern und Ehrenamtlichen.
Öffentlichkeit
Für das gute Zusammenleben in der Gemeinde werden die Einwohnerinnen und Einwohner über die Entwicklungen laufend informiert und in Planungen einbezogen.
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