Pressemitteilung vom 17. Oktober 2017 18. Oktober 201718. Oktober 2017 Bebauungsplan Zentrum Süd: So nicht! Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ ermöglicht eine Riesenhalle direkt am Ortseingang und massiven Verkehr durch LKW über die neue Planstraße. Beides gehört nicht in unser Ortszentrum und widerspricht dem Niveau eines Mischgebietes. Der Bebauungsplan muss daher dahingehend verändert werden, dass nur eine kleinteiligere gewerbliche Nutzung auf der Mischfläche stattfinden kann. Die verkehrliche Anbindung muss für LKW-Verkehr über den Schuckenteichweg erfolgen, und nicht über die neue Planstraße. Die Bebauungsplanfläche liegt am Ortseingang in unmittelbarer Nähe des zentralen Marktplatzes. Der Bebauungsplan führt dazu aus: Die Fläche hat „besondere Bedeutung, der Bereich des Ortseingangs ist entsprechend im Zuge der Weiterentwicklung gestalterisch zu beachten“. Die vorgesehene Gewerbehalle hat offensichtlich etwa das Siebenfache der Größe der kürzlich entstandenen Halle westlich und ist so groß wie das gesamte Sägewerksgelände einschließlich Lagerplatz. Dieser Halle wird den den städtebaulichen Erfordernissen der besonderen Lage gerecht! Der optische Gesamteindruck ist verheerend, sie wirkt wie ein Fremdkörper und keinesfalls wie der freundliche Empfang in die Gemeinde. Wir unterstützen ausdrücklich, dass „der besondere Bedarf in der Gemeinde auch an kleingewerblich nutzbaren Bauflächen zu beachten“ ist. Sehr richtig, aber mit kleineren Gewerbebetrieben vorzugsweise im Dienstleistungsbereich. Für Mitarbeiter und Besucher ist die gute Nahverkehrsanbindungen ideal. Eine Lagerhalle bedeutet demgegenüber massiven Verkehr durch LKW am Ortseingang. Die Zufahrt ist nicht vom Schuckenteichweg her geplant ist, sondern von der neuen Planstraße im Bebauungsgebiet. Damit würden die Emissionen des Schwerverkehrs (Lärm, Abgase) in das Wohngebiet hinein getragen! Klarheit über mögliche Altlasten besteht derzeit nicht. Wenn die Fragen im Rahmen des Abbruchverfahrens geklärt wurden, so wird es entsprechende Nachweise dafür geben. Diese sind zwingend vorzulegen, damit eine Beurteilung im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erfolgen kann.Eine Teilfläche der bisher unbebauten Flächen soll weiterhin als Immissionsschutzfläche erhalten bleiben und dies im Bebauungsplan auch festgeschrieben werden. Wünschenswert wäre, diese Fläche so zu gestalten, dass sie eine Aufwertung für Flora und Fauna darstellt. Vögel haben keine Probleme mit Lärm, sie benötigen aber Gehölze/Bäume zum Brüten. Bäume tragen außerdem zum Klimaschutz bei. Wortlaut der Stellungnahme