Bebauungsplan Zentrum Süd: So nicht!

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ ermöglicht eine Riesenhalle direkt am Ortseingang und massiven Verkehr durch LKW über die neue Planstraße. Beides gehört nicht in unser Ortszentrum und widerspricht dem Niveau eines Mischgebietes. Der Bebauungsplan muss daher dahingehend verändert werden, dass nur eine kleinteiligere gewerbliche Nutzung auf der Mischfläche stattfinden kann. Die verkehrliche Anbindung muss für LKW-Verkehr über den Schuckenteichweg erfolgen, und nicht über die neue Planstraße.

Wir haben daher im Rahmen der Bürgerbeteiligung folgenden Stellungnahme abgegeben. Wir würden uns freuen, wenn sich viele Bürgerinnen und Bürger uns anschließen und eine entsprechende Stellungsnahme abgeben.

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An die
Gemeinde Leopoldshöhe
FB IV.2 Planung
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe

Leopoldshöhe, den 15. Oktober 2017

Betr.: STELLUNGNAHME zum Bebauungsplan Nr. 06/07 „Zentrum Süd“

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum ausgelegten Bebauungsplan 06/07 „Zentrum Süd“ nehmen wir als Ortsverband Leopoldshöhe Bünd­nis 90/Die Grünen wie folgt Stellung:

  1. Vorgesehene Bebauung mit einer großen Halle im südöstlichen Bereich des Planes
    Die Bebauungsplanfläche liegt im Ortszentrum, in unmittelbarer Nähe des zentralen Marktplatzes. Die Hauptstraße (östliche Begrenzung des Plangebietes) ist die Hauptzufahrt zum Ortszentrum Leopoldshöhe von Süden her. Der Kreisverkehr bzw. die abknickende Vorfahrt mit dem hier einmündenden Schuckenteichweg und dem Café linker Hand stellen ganz klar optisch den Ortseingang dar. Auch wenn östlich der Hauptstraße die (gewerbliche) Fläche der Tankstelle liegt, beginnt das Ortszentrum in diesem Bereich.
    Wie auch in der Begründung zum ausgelegten Bebauungsplan ausgeführt ist, hat die geplante Fläche „besondere Bedeutung, der Bereich des Ortseingangs ist entsprechend im Zuge der Weiterentwicklung gestalterisch zu beachten“.
    Nach der Karte 1: Städtebauliche Rahmenplanung ist im Eckbereich Schuckenteichweg/Hauptstraße eine große Gewerbehalle vorgesehen. Aus der Karte lässt es sich nur grob abschätzen, aber sie hat offensichtlich etwa das Siebenfache an Größe wie die kürzlich neu entstandene Gewerbehalle weiter westlich am Schuckenteichweg bzw. ist so groß wie das gesamte Sägewerksgelände einschließlich Lagerplatz. Die Maße dieser Halle werden in keiner Weise den städtebaulichen Erfordernissen der besonderen Lage gerecht!
  2. Eine Halle in diesen Dimensionen gehört in ein reines Gewerbegebiet, an dieser exponierten Stelle ist sie aber definitiv fehl am Platze, da sie sich mit dieser Größe nicht in ein städtebauliches Gestaltungskonzept integrieren lässt. Auch wenn an der östlichen Stirnseite der Halle offensichtlich noch ein Verwaltungstrakt vorgesehen ist, der visuell eher zu einer normalen Bebauung passt: Der optische Gesamteindruck ist verheerend, denn von Süden her kommend nimmt man nicht nur die der Hauptstraße zugewandte Stirnseite wahr, sondern hat ebenso Einblick in den Schuckenteichweg. Eine Halle dieses Ausmaßes wirkt in jedem Fall wie ein Fremdkörper und keinesfalls wie der freundliche Empfang zum inneren Zentrum des Kernortes! Aus gestalterischen Gründen ist sie daher abzulehnen!
  3. In der Begründung ist u.a. ausgeführt, dass „der besondere Bedarf in der Gemeinde auch an kleingewerblich nutzbaren Bauflächen zu beachten“ ist. Das ist eine richtige Forderung, mit einer solchen Halle aber nicht gegeben! In die Nähe des Ortszentrums gehören kleinere Gewerbebetriebe, vorzugsweise solche, die im Dienstleistungsbereich tätig sind. Sie lassen sich in kleineren Bauten mit massiver Bauweise zu realisieren, die sich gestalterisch an die vorhandene bzw. anschließende Wohnbebauung im Norden anpassen und in ihrer Kleinteiligkeit auch das Ortseingangsbild positiv prägen können.
  4. Für eine kleinteiligere gewerbliche Bebauung spricht auch, dass die ortsnahe Lage mit ihren sehr guten verkehrlichen Anbindungen an den Nahverkehr für Mitarbeiter und Besucher ideal ist. Die vorgesehene Halle lässt von ihren Dimensionen her vermuten, dass sie als reine Lagerhalle vorgesehen ist. Hierfür werden vergleichsweise wenige Mitarbeiter benötigt, Besuchsverkehr gibt es nicht. Die guten Verkehrsanbindungen werden somit gar nicht genutzt werden können: Chancen verschenkt!
  5. Eine Lagerhalle bedeutet in jedem Fall auch massiven Verkehr durch LKW. Auch das ist am Ortseingang nicht angebracht! Besondere Sorge bereitet hier, dass die Zufahrt offensichtlich nicht von Süden, vom Schuckenteichweg her geplant ist, sondern von der neuen Planstraße im Bebauungsgebiet. Damit würden die Emissionen des Schwerverkehrs (Lärm, Abgase) in das Wohngebiet hinein getragen! Angesichts der Tatsache, dass Be- und Entladungsvorgänge vielfach in den frühen Morgenstunden stattfinden, ist eine solche Nutzung nicht mit Wohnbebauung kompatibel. Es erscheint sehr fraglich, ob diese Form der Nutzung dem Niveau eines Mischgebiets im Sinne des § 6 BauNVO entspricht, nach der die gewerbliche Nutzung das Wohnen „nicht wesentlich stören“ darf.

Fazit: Der Bebauungsplan muss daher dahingehend verändert werden, dass nur eine kleinteiligere gewerbliche Nutzung auf der Mischfläche stattfinden kann. Die verkehrliche Anbindung muss für LKW-Verkehr über den Schuckenteichweg erfolgen, und nicht über die neue Planstraße.

2. Altlasten
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass „punktuelle Belastungen durch Heizungsanlagen und alte Heizölbehälter sowie durch einen früheren Einsatz von Dünge-, Pflanzenschutz- und/oder Schädlingsbekämpfungsmitteln“ vorliegen können. Weiter wird dazu ausgeführt: „Konkrete Informationen hierzu liegen derzeit nicht vor, es wird davon ausgegangen, dass diese Fragen im Rahmen des Abbruchverfahrens geklärt worden sind.“
Das erscheint insbesondere in Hinblick auf die geplante Wohnbebauung nicht ausreichend. Wenn die Fragen im Rahmen des Abbruchverfahrens geklärt wurden, so wird es entsprechende Nachweise dafür geben. Diese sind zwingend vorzulegen, damit eine Beurteilung im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erfolgen kann.

3. Grünordnung, Landschaftspflege
Da eine Teilfläche der bisher unbebauten Flächen weiterhin als Immissionsschutzfläche erhalten werden und dies im Bebauungsplan auch festgeschrieben werden soll, wäre es wünschenswert, wenn diese Fläche so gestaltet wird, dass sie eine Aufwertung für Flora und Fauna darstellt. Vögel haben keine Probleme mit Lärm, sie benötigen aber Gehölze/Bäume zum Brüten. Bäume tragen außerdem zum Klimaschutz bei.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Kampmann
– Sprecherin –

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