Bebauungspläne aufheben? Nein, denn es gibt mehr Nachteile als Vorteile 5. Mai 20107. März 2014 Die SPD hatte den Vorschlag gemacht, doch mal anhand des B-Plans 07/01 "VdK-Siedlung" in Nienhagen zu prüfen, ob wir Bebauungspläne nicht wieder aufheben könnten, um Bauvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Eine auf den ersten Blick gute Idee, weshalb die Verwaltung den Auftrag bekommen hatte, das doch mal eingehend zu prüfen. Das hat sie gemacht und dem Hochbau- und Planungsausschuss eine sehr differenzierte, gründliche Vorlage erarbeitet, die die Vor- und Nachteile einer Beibehaltung oder einer Aufhebung des Bebauungsplanungs sehr gut herausarbeitet. Da für uns die Nachteile doch überwiegen, haben wir dafür gestimmt, den B-Plan beizubehalten. Warum haben wir die Aufhebung des B-Plans abgelehnt? Für die Aufhebung ist extra ein teures, aufwändiges, komplettes B-Plan-Verfahren mit Umweltprüfung zu durchlaufen. Bürgerinnen und Bürger verlieren wie die Verwaltung die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit des Bebauungsplans und damit die einheitliche, verlässliche, jederzeit nachvollziehbare Beurteilungsgrundlage. Der Nachbarschaftsschutz ist nicht mehr rechtlich verbindlich und jederzeit klar ablesbar, sondern aufgeweicht durch den größeren Interpretationsspielraum des § 34 BauGB, der dann greift. Mit der Aufhebung von B-Plänen wird sich die Siedlungsstruktur bei Nebenanlagen und Carports/Garagen schneller auflösen und kann der Versiegelungsgrad zunehmen. Die größere Gestaltungsfreiheit ohne Bebauungsplan kann der Siedlung ein anderes Erscheinungsbild geben und den örtlichen Charakter verändern, was zwar durchaus positive Effekte haben könnte, aber eben auch zu städtebaulichen Disharmonien führen kann. Künftig wird seitens der Verwaltung für jedes Bauvorhaben eine aufwändige Prüfung mit erheblichem Abstimmungsaufwand erforderlich, der auch zu personellem Mehraufwand (mit entsprechenden Kosten) führt.