Beredtes Verschweigen: Gilt das Korruptionsbekämpfungsgesetz nicht für alle?

Viele Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger sind nicht nur politisch engagiert, sondern auch in anderen Bereichen. Das ist vorbildlich und erfreulich, birgt aber natürlich die Gefahr von Interessen- und Loyalitätskonflikten. Deshalb gibt es im Land NRW seit 2004 ein Korruptionsbekämpfungsgesetz, das durch eine in § 17 festgelegte jährliche Veröffentlichungspflicht für Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Organen von Unternehmen sowie Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien für Transparenz sorgen und damit die Gefahr einer Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung verringern soll. Leider kommen in Leopoldshöhe nicht alle Rats- und Ausschussmitglieder dieser Pflicht nach.

Drei prominente Beispiele:

  • Bürgermeister Gerhard Schemmel (SPD) verschweigt beispielsweise, dass er Mitglied im Vorstand des Rotary Clubs Detmold-Oerlinghausen ist.

  • Der CDU-Bürgermeisterkandidat Axel Meckelmann verschweigt, dass er Erster Geschäftsführer des TuS Leopoldshöhe ist.

  • Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Klaus Fiedler, verschweigt, dass er Zweiter Vorsitzender des TuS Leopoldshöhe ist.

Diese Missachtung der Veröffentlichungspflicht des Korruptionsbekämpfungsgesetzes erstaunt. Denn es ist doch absolut nichts Ehrenrühriges, sich zu engagieren – ganz im Gegenteil. Und mangelnde Offenheit weckt nur Misstrauen und Spekulationen bei den Bürgerinnen und Bürgern, die natürlich wissen wollen und sollen, für welche Institutionen und Gremien sich ihre Vertreterinnen und Vertreter im Rat sonst noch einsetzen.

Artikel kommentieren