Ist der Zweite Vorsitzende des TuS Leopoldshöhe wirklich unbefangen?

Vielleicht lag es ja am 11.11., dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport reichlich unbefangen mit dem Thema Befangenheit umgegangen wurde. Denn außer uns störte sich niemand dran, dass der Zweite Vorsitzende des TuS Leopoldshöhe dort ganz aktiv als Lobbyist seines Vereins mitmischte, als es um das Fußballplätzekonzept und die Kunstrasenplätze ging. Dabei bestand und besteht am Mitwirkungsverbot für das Vorstandsmitglied des Sportvereins nicht der geringste Zweifel.

Die Vorgaben des § 31, Absatz 2, Punkt 1 der Gemeindeordnung NRW sind unmissverständlich:

"Das Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der Betreffende Mitglied des Vorstandes … einer Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, es sei denn, er gehört den genannten Organen als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde an"

  • Ist der CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Fiedler als Zweiter Vorsitzender kein Mitglied des Vorstands der Vereinigung TuS Leopoldshöhe?

  • Bringt ein Kunstrasenplatz keinen Vorteil (bzw. kein Kunstrasenplatz keinen Nachteil) für den TuS?

  • Gehört Herr Fiedler dem TuS-Vorstand als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde an?

Wir erwarten, dass die Ausschließungsgründe der Gemeindeordnung ernst genommen werden. Nicht nur weil sie rechtlich verbindlich, sondern vor allem auch, weil sie politisch geboten sind. Sonst wird der verbreitete Verdacht, dass einige in der Kommunalpolitik genauso dreist wie munter mauscheln, auch noch offiziell bestätigt. Und wird Lobbyismus selbst in die Greminien hinein zur Bagatelle erklärt und de facto legitimiert.

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