CDU und FDP hatten voriges Jahr im Landtag entschieden, die Kommunalwahlen künftig mit der Europawahl zusammenzulegen, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltungen durch weniger Wahltermine zu entlasten, um Geld zu sparen – und vielleicht auch ein bisschen, um die Chancen für die FDP zu erhöhen (kleinere Parteien schnitten bisher bei geringerer Wahlbeteiligung besser ab). SPD und Grüne haben dagegen vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt, weil durch das Vorziehen der Kommunalwahl die alten Räte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister noch 20 Wochen im Amt bleiben, obwohl die neuen bereits gewählt wurden.
Zusammenlegung auch mit Bundestagswahl am 27. September möglich
Eine Entlastung für die Wählerinnen und Wähler sowie für die Verwaltungen wäre aber auch erreicht, wenn die Kommunalwahl auf den Termin der Bundestagswahl gelegt würde. Und es entfiele die mit fast fünf Monaten (in anderen Bundesländern sind es maximal drei Monate) ungewöhnlich lange Karenzzeit zwischen Wahl und Amtsantritt.
Der Verwaltungsgerichtshof in Münster will jetzt am 18. Februar entscheiden, ob das Vorziehen der Kommunalwahl 2009 um mehrere Monate vor das Ende der laufenden Wahlperiode mit der Verfassung vereinbar ist.
Wir sind gespannt!
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