Viele haben das schon einmal erlebt: Im Rat und in den Ausschüssen werden die Angelegenheiten des Gemeindelebens beraten und entschieden, aber reden dürfen laut Geschäftsordnung nur die gewählten Mitglieder. Bürgerinnen und Bürger können nur am Beginn der Sitzungen Fragen stellen, danach müssen sie schweigen. Nicht selten werden aber erst im weiteren Verlauf zusätzliche Informationen gegeben und neue Sachverhalte erkennbar. Dazu dürfen sich die betroffenen Zuhörerinnen und Zuhörer dann nicht mehr äußern. Das ärgert zu Recht die engagierten Bürgerinnen und Bürger und trägt zur Politikverdrossenheit bei.
Wir wollen das ändern: In diesen Fällen sollen Sitzungen für maximal 10 Minuten unterbrochen werden, um den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einer eigenen Darstellung zu geben. Die gewählten Vertreterinnen und Vertretern könnten so auch besser entscheiden.
Für die nächste Ratssitzung am 21. Februar haben wir daher einen Antrag zur Änderungen der Geschäftsordnung gestellt, in dem an zwei Stellen diese Redemöglichkeit festgeschrieben werden soll:
- § 13 Redeordnung
(8) Der Bürgermeister ist berechtigt die Sitzung in dringenden Fällen für maximal 10 Minuten zu unterbrechen, um den anwesenden Bürgern das Recht einer anderen Darstellung zu geben. - § 14 Anträge zur Geschäftsordnung
(1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Ratsmitglied gestellt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anträge:
f) auf Unterbrechung der Sitzung und der Worterteilung an die anwesenden Bürger (maximal 10 Minuten).
Wir hoffen, dass wir viele Ratsmitglieder von der Richtigkeit dieser Änderungen überzeugen werden und breite Zustimmung erhalten.
Den vollständigen Antrag finden Sie hier als PDF-Download.
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