Neue Märkte in Bechterdissen: Städtebaulicher Vertrag erfüllt? 30. März 200724. Juni 2016 Um die Umsetzung des städtebaulichen Vertrags für den Bereich der neuen Märkte (Rewe, Aldi) in Asemissen ging es im gestrigen Hochbau- und Planungsausschuss (29.3.). Die CDU hatte nachgefragt, ob der Blumenladen angesichts der Vorgaben des Vertrages zulässig sei. Und uns war aufgefallen, dass die Rad- und Gehwegführung um den neuen Parkplatz herum nicht den Auflagen des Vertrages entspricht. Städtebaulicher Vertrag Um eine sichere Verkehrsführung zu garantieren und um Einfluss auf die Verkaufsflächen und Sortimente zu haben, hat die Gemeinde im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes "Milser Heide" extra einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geschlossen (siehe Ratsinformationssystem, dort Recherche, nach "02/02" suchen und in Vorgang 3/2005 unter "Vorlagen" die Sitzungsvorlage aufrufen). Vorkassenzone? (Schnitt-)Blumen? In diesem Vertrag wurde der Verkauf von "(Schnitt-)Blumen" nur innerhalb der "Vorkassenzone" des geplanten Vollsortimenters erlaubt. Erfüllt das Blumengeschäft diese damals einstimmig verabschiedeten Bedingungen? Das wird nun auf Antrag der CDU geprüft. Strittig ist vor allem der Begriff "Vorkassenzone" (verbreitetes Synonym: "Shop-in-Shop-System") und ob ein separater Laden, der mit dem Getränkemarkt überhaupt nichts zu tun hat, diese Bedingungen erfüllt. (Ganz unabhängig davon ist der neue Blumenladen durchaus ein Gewinn für den städtebaulich ansonsten ja ziemlich öden Marktbereich!) Sicherer Rad- und Gehweg? Auf unseren Antrag hin wird auch die Rad-Gehweg-Führung überprüft. Da schreibt der Vertrag in § 4 verbindlich einen mindestens 2,20 m breiten, farblich und im Material deutlich separierten Weg rund um den Parkplatz vor. Davon sind aber nur Teile realisiert. Plan vergrößern Mag bei der Frage des Blumenladens noch ein gewisser Interpretationsspielraum gewesen sein (obwohl die Intention des Ausschusses klar war). Bei der Rad-Gehweg-Führung gibt es diesen nicht. Sie hätte so nicht genehmigt werden dürfen, denn in § 4 des Vertrages heißt es ausdrücklich "Das Konzept in Anlage 1 [siehe die Abbildung und den dort rot eingezeichneten Weg] ist insofern verbindlich, dass mit Stellung des Bauantrages eine räumliche Ausweisung des Fuß-/Radweges erfolgen muss." [Hervorhebungen von uns] Da muss nachgebessert werden. Änderungen vorher in den Ausschüssen abklären! Wir haben in den politischen Gremien und mit den Betroffenen lange und intensiv den Bebauungsplan und den städtebaulichen Vertrag diskutiert, um zu einem vernünftigen Ergebnis für Asemissen zu kommen. Wenn dann das Konzept gravierend verändert wird (weil die Investoren inzwischen andere Pläne haben), dann muss die Verwaltung das nochmal in die zuständigen Ausschüsse bringen. Das ist in diesem Fall leider nicht passiert.