Anfrage zur Nutzung B-vier

Ende Juni erhielten wir die Anfrage eines Bürgers, der unsere Strategie zur Nutzung des B-vier erfahren wollte.
So hat unser Fraktionssprecher Jürgen Hachmeister geantwortet:

Wir haben die Entstehung des Begegnungszentrums „B-vier“ immer unterstützt und finden es als Bereicherung unserer Gemeinde.
Zur Änderung des Bebaungsplanes
Am 9.2.2017 hat der Haupt- und Finanzausschuss erstmalig den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Bebauungsplan-änderung (13. Änderung des B-Planes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“) einstimmig beschlossen. Ich forderte hier bereits eine Verkehrsbegutachtung für den Bereich, die nie kam.

Am 17.5.2018 hat der Hochbau- und Planungsausschuss den bis dahin ausgearbeiteten B-Plan zum B-vier auf den Weg gebracht. Die Änderung können Sie auf der angehängten PDF-Datei erkennen.
Der geänderte B-Plan wurde dann am 5.7.2018 vom Rat einstimmig beschlossen.
Wie Sie an den Zeiten ersehen können, hat es hier kein Eilverfahren gegeben. Auch war die Festhalle bis dahin immer als Bestandsschutz in den Plänen ausgewiesen.
Zu der B-Plan-Änderung hat es Schallgutachten und Festlegungen der Nutzungszeiten 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gegeben. Feiern, wie sie früher in der Festhalle gegeben haben, sind im B-vier nicht mehr möglich.

Zu der Parkplatzsituation
Ich gebe Ihnen recht, dass es vor dem B-vier relativ wenige ausgewiesene Parkplätze gibt. Meines Erachtens müssen Veranstalter die Teilnehmer darauf hinweisen, dass sie nicht Ihre Fahrzeuge widerrechtlich auf der Parkstraße abstellen. Das Ordnungsamt hat Ihnen und den Anwohner*innen bei der Anwohnerversammlung zum Ausbau der Parkstraße angeboten, bei Verstößen, egal ob Lärm oder Falschparken, zum B-vier zu kommen. Herr Sommer, Teamleiter des Ordnung-samtes, bestätigte mir dies am 24.6.20.

Wichtig ist es hierbei, das Amt sofort zu verständigen. Das Ordnungsamt ist nach den Öffnungszeiten des Rathauses über den Notruf der Polizei 110 zu erreichen. Die Polizei nimmt Ihre Anliegen wie Lärmbelästigung oder Zuparken auf. Die Polizei prüft den Sachverhalt und verständigt das Ordnungsamt der Gemeinde (Rufbereitschaft) oder fährt selbst zur Parkstraße.
Wir gehen davon aus, dass sich die Situation sehr schnell bessern wird.

Download: 13. Änderung des B-Planes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“