Resolution des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe an die Landesregierung NRW zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)

Resolution des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe an die Landesregierung NRW zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW): Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe fordert die Landesregierung auf, den § 8 des
Kommunalabgabengesetzes zu ändern.
Begründung:
Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die jeweilige Gemeinde nach § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße. Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die Beitragspflichtigen grundsätzlich höher als für  Hauptverkehrsstraßen. Im letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit gegeben als bei reinen Anliegerstraßen. Insgesamt gehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest. Einige legen 50% der Kosten auf die Anlieger um, andere sogar 80%. In der Gemeinde Leopoldshöhe liegen diese Kosten für die Anlieger durchschnittlich bei 50/70%. Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese Beitragsforderungen sind kaum oder nicht zu finanzieren und bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.
Die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht vollständig beseitigen. Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe regt daher bei der Landesregierung eine Änderung des § 8 des Kommunalabgabengesetzes an.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe ist sich darüber im Klaren, dass eine vollumfängliche Übernahme der Ausbauträge durch das Land, insbesondere in Zeiten knapperer Kassen auf Dauer nicht zu leisten ist. Denkbar wäre eine Beteiligung der Bürgerschaft über eine Reform der Grundsteuern.

SPD-Fraktion gez. Thomas Jahn

CDU-Fraktion gez. Axel Meckelmann

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. Jürgen Hachmeister

FDP gez. Hermann Graf Schulenburg