12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“

Auf der Sitzung des Hochbau- und Planungsauschusses am Mittwoch soll die „12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum“ beschlossen werden. Die Anwohner sind zu dem Entschluss gekommen, dass sie sich einer Bebauung nicht vollständig verschließen wollen, die vorliegenden Pläne allerdings aus den nachfolgend ausgeführten Gründen komplett ablehnen. Im Vorfeld des traditionellen Straßenfestes der Anwohner der Straße „Am Mühlenbach“ wurde der folgende Appell an die Politik formuliert:

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An die Fraktion Bündnis 90 die Grünen
der Gemeinde Leopoldshöhe
z. Hd. Herrn Jürgen Hachmeister

Die Anwohner der Straße Am Mühlenbach
33818 Leopoldshöhe

Leopoldshöhe, den 02.07.2018

betr.: 12. Änderung Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anwohner der Straße „Am Mühlenbach“ möchten zu der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ noch folgende Darstellung abgeben.

Alle Anwohner (mit einer Ausnahme, s. beigefügte Unterschriftenliste) haben bei der Gemeindeverwaltung ihre Einwände zu der geplanten Bebauung des ehemaligen Bolz- und Spielplatzes eingereicht. Wie inzwischen bekannt wurde, sind unsere Kritikpunkte und konstruktiven Vorschläge aber nicht von der Gemeindeverwaltung bearbeitet worden, sondern von dem Planungsbüro, dass vom Investor beauftragt und bezahlt wird. Da ist es nicht verwunderlich, dass alle Einwände mit der Bemerkung „Den Bedenken wird nicht gefolgt“ abgelehnt wurden. Wie heißt es doch so schön: “Beiß nie die Hand, die dich füttert!“ Wir sind empört über diesen Vorgang, der den eigentlichen Sinn der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung ad absurdum führt. Aus den vorliegenden Unterlagen ist nicht einmal zu erkennen, wer diese Ausführungen zu den Bedenken der Anwohner verfasst hat. Neutralität kann man bei dieser Sachlage wohl kaum erwarten. Ob so etwas rechtlich haltbar ist, möchten wir arg bezweifeln. Dabei scheint dem Planungsbüro jedes Mittel recht zu sein. Wird doch schon von Anfang an mit Halb- und Unwahrheiten (heute sagt man wohl Fake-News) gearbeitet, um eine Bebauung in der vorgelegten Form durchzudrücken.
Nachfolgend einige Beispiele.

  • Thema Spielplatzgröße: In der ersten Vorlage des Investors zur Bebauung des Geländes war ein Spielplatz mit einer Breite von 23 Metern vorgesehen. Auf den vorgelegten Plänen waren auch die Zahl 23 eingetragen. Im weiteren Verlauf der Planung verschwand auf ein Mal die Zahl von den Plänen. Aber nicht nur das; beim Nachmessen der vorgesehenen Spielplatzfläche stellte man fest, dass statt der 23 Meter, nun nur noch 20 Meter Breite vorgesehen sind. Damit das nicht so schnell auffällt, hat man die Maßzahl auf dem Plan geflissentlich weggelassen. Auch hier wird deutlich, wie man versucht die Anwohner hinters Licht zu führen. Die hatten schon bei einer Breite von 23 Metern Bedenken, dass der Spielplatz zu klein und dadurch unattraktiv würde. Und heimlich still und leise wird noch ein Stück von ungefähr 200qm abgeschnitten.
  • Thema Umwelt: Ohne Rücksicht auf die Natur und die Umwelt wurde das Gelände platt gemacht. Nur zwei drei Bäume wurden nach heftigen Protesten der Anwohner stehen gelassen. Heute steht im Umweltbericht der Beschlussvorlage, dass keine Beeinträchtigungen der Natur und kein Vorkommen seltener Vögel (insbes. Nachtigall und Fledermäuse) zu erkennen sei. Das klingt schon fast nach Zynismus. Denn ohne Bäume und Sträucher gibt es auch keine Vögel, die vor der Rodung in vielfältiger Art vorhanden waren. (übrigens auch Fledermäuse, sowie Zaunkönig, Stieglitz, Kleiber, Buntspecht, uvm.). Heute gibt es noch einige Spatzen, Meisen und Amseln, und das war’s dann auch schon. Was wäre wohl passiert, wenn das Umweltgutachten vor der Rodung erstellt worden wäre?
  • Thema Gebäudehöhen: Zu Anfang der Planung wurde behauptet, dass die vor ein paar Jahren erbauten Häuser im westlichen Teil der Straße „Am Mühlenbach“ eine Firsthöhe von 10 Metern aufweisen. Deshalb sei für die neu zu errichtenden Häuser im östlichen Teil die gleiche Firsthöhe vorzusehen. In Wirklichkeit sind die Häuser, bis auf zwei Ausnahmen (entstanden durch Baufehler) nicht einmal 9 Meter hoch (gemessen von OK Kellerdecke bis First). Die Unterschiede der Höhenangaben liegen im Bezug auf einen Nullpunkt, der im westlichen Teil der Straße deutlich unter dem Straßenniveau liegt. Im östlichen Teil will man nun aber den Nullpunkt auf Straßenniveau einrichten. Das heißt, wenn die in der Beschlussvorlage vorgeschlagene Firsthöhe von 9,5 Metern beschlossen wird, stehen den vier Häuser aus den 80er Jahren, die ca. 6,0m – 6,7m hoch sind (immer gemessen von OK Kellerdecke bis First), 9,5 Meter hohe Neubauten gegenüber. Die sind dann um rund 33% höher. Somit entstehen gegenüber den kleinsten Häuser in der Straße, auf der ihnen gegenüberliegenden Straßenseite die höchsten Gebäude in der ganzen Straße. Das hier mit zweierlei Maß gemessen werden soll, macht die dem Baugebiet gegenüber wohnenden Anwohner wütend. In der Antwort des Planungsbüros in der Beschlussvorlage werden nun auf einmal für unsere Häuser aus den 80ern eine Gebäudehöhen von 6,7 – 8 Meter angegeben. Keines der dem Baugebiet gegenüberliegenden Häuser hat diese Höhe. Lediglich die alte Hofstätte Steinhage ist höher (ca.10m). Aber die ist wahrscheinlich in den 50er Jahren oder früher gebaut worden. Als besonders zynisch finden wir die Bemerkung, wir hätten unsere Häuser ja auch mit einer Höhe von 8 Metern errichten können und deshalb würde das Rücksichtnahmegebot nicht gelten. Das ist schlicht weg gelogen. Aus unseren noch vorhandenen Bauunterlagen geht eindeutig hervor, dass eine Dachneigung von 25° – 30° vorgeschrieben war. Wollte man mit so einer Dachneigung ein Haus in 1 1/2 geschossener Bauweise und 8 Metern Firsthöhe errichten, würde ein Baukörper von fast 20 Metern Breite entstehen. Das Grundstück müßte somit mindestens 26 Meter breit sein. Hier ist entweder schlecht recherchiert oder es wird bewusst die Unwahrheit gesagt.

Appell an die Fraktionen des Gemeinderates
Auf Grund der vorgelegten Argumente möchten wir die Mitglieder des Hochbau- und Planungsausschusses auffordern den Entwurf für einen Bebauungsplan in der vorliegenden Form abzulehnen. Wir, die Anwohner der Strasse „Am Mühlenbach“ haben Sie gewählt, damit Sie im Gemeinderat die Interessen der Bürger vertreten. Wenn nun fast sämtliche Bewohner der Straße einen Plan in vorliegender Form ablehnen, dürfen Sie das nicht einfach ignorieren, und nur die Interessen des Investors unterstützen.

In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung,
Die „Mühlenbacher“

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Hier finden Sie das Dokument zum Downloaddas im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bei der Gemeindeverwaltung abgegeben wurde. Da in den Unterlagen des Planungsbüros diese nicht komplett eingestellt wurden, wurden sie uns vollständig zur Kenntnis geben.