Für die Ratssitzung am Donnerstag beantragen wir die Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes 12 vom 22.02.2018 „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 `Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen‘ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße ‚Im Schmeltebruch‘ im Ortsteil Bechterdissen… “
Unsere Beschlussempfehlung:
- Der Rat möge den am 22.02.18 gefassten Beschluss für nichtig erklären.
- Die Verwaltung erstellt auf Grundlage des Schreibens der Bezirksregierung eine neue Abwägungstabelle.
- Der HoPlA und Rat beschließen den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan.
Begründung:
In den Beratungen wurde den Ausschussmitgliedern des HoPlA immer gesagt, dass eine Bebauung längs des Schmeltebruches von der Bezirksregierung abgelehnt würde. Diese Aussage wurde der Verwaltung in mehreren Gesprächen mit der Bezirksregierung von der Bezirksregierung getätigt, so die Aussage der Verwaltung.
Inzwischen liegt eine schriftliche Aussage der Bezirksregierung vor (siehe unten). Diese sagt allerdings aus, dass die Gemeinde entscheiden kann wie das Gebäude stehen soll. Da hier die Abwägungen auf Grund von Fehlinformationen getroffen wurden empfehlen wir den oben aufgeführten Beschluss. Nach unseren Informationen sind die Pläne noch nicht rechtskräftig (sie liegen noch beim Kreis), so dass m.E. nichts gegen die Beschlüsse einzuwenden wäre.


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