Dichtheitsprüfungen für private Abwasserleitungen

Die Dichtheitsprüfung für Abwasserkanäle beschäftigt Leopoldshöher Bürgerschaft und Politik schon seit vielen Monaten. In der letzten Ratssitzung hat die Ratsmehrheit nun beschlossen, die dazu vorliegenden (aber noch nicht angewendeten) Orts-Satzungen aufzuheben. Warum kam es dazu und wieso haben die Grünen dagegen gestimmt?

Die EU hat verfügt, dass alle Mitgliedsländer dafür sorgen müssen, dass keine Abwässer in das Grundwasser gelangen dürfen. Daraufhin setzte das Land NRW (noch unter schwarz-gelb) fest, dass auch alle privaten Abwasserleitungen alle 20 Jahre auf Dichtigkeit überprüft werden sollen. Das sollte nach und nach geschehen: Als erstes sollten die Häuser in Wasserschutzgebieten überprüft werden. Die Gemeinde Leopoldshöhe setzte dafür die Fristen in einer Satzung fest.

Im Land formierten sich Bürgerinitiativen, so auch in Leopoldshöhe, die sich gegen die vom Land beschlossene Dichtigkeitsüberprüfungen wandten. Sie erreichten, dass der Landtag Ende Januar 2012 beschlossen hat, einen neuen Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen zu erstellen. Dabei wird eingeräumt, dass die bisherigen Regelungen der Dichtheitsprüfung nicht praktikabel und bürgerfreundlich umzusetzen sind. Darüber hinaus hält das Land aber an der grundsätzlichen Pflicht zur Sicherstellung eines funktionsfähigen und betriebssicheren Zustands der Abwasserkanäle fest.

Der Rat der Gemeinde hat die vorliegenden Satzungen zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nun aufgrund der Diskussionen im Landtag aufgehoben, um erst einmal abzuwarten, wie die Regelungen endgültig aussehen sollen. Gegen die Stimmen der Grünen. Natürlich sind auch wir der Meinung, dass jetzt erst einmal abgewartet werden sollte. Aber wir meinen:

Besser wäre es hier gewesen, eine Aussetzung der Satzung zu beschließen. Die Aufhebung der Satzung könnte das falsche Signal senden, dass das Thema erledigt ist. Aber es werden gesetzliche Vorgaben dazu kommen, soviel ist klar. Für alle Grundstücksbesitzer gilt weiterhin: Die Dichtheitsprüfung ist sinnvoll, setzen Sie sich damit auseinander.

Die Einwände der Bürgerinitiativen waren in mancher Hinsicht sehr berechtigt: Was die Überprüfungsfristen und was die Fristen zur Sanierung im Schadensfall angeht, und noch mehr, ab welcher Größenordnung eine Sanierung verpflichtend wird. Da ist es gut, wenn die Ausgestaltung der Regelungen jetzt noch einmal unter die Lupe genommen wird, und das sollte unter Beteiligung der Bürger(initiativen) geschehen. Damit bald eine gute Lösung für die Bürgerinnen und Bürger UND die Umwelt gefunden wird.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren