Ein neuer Edeka: Top oder Flop?

Ein neuer (zweiter?) Edeka mit einer Verkaufsfläche von 1.950 m² ist im Zentrum-Ost „Bürgermeister-Brinkmann-Weg/Krentruper Straße“ geplant. An diesem Standort sind bereits die
Lebensmittelmärkte Rewe (ca. 1.200 m² Verkaufsfläche), Lidl (ca. 1.400 m²) und Aldi (ca. 750 m²),
der Getränkemarkt Getränkewelt (ca. 450 m²) sowie der Drogeriemarkt Rossmann (ca. 550 m²)
ansässig. Das Gebäude mit 150 m² Backshop und 750 m² Drogeriemarkt soll auf der Fläche eines Gewerbebetriebes entstehen. Dafür muss der Bebauungs- und Flächennutzungsplan geändert werden. Darüber berät und beschließt der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde. Die Öffentlichkeit wird jetzt zum zweiten Mal beteiligt.

Zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 06/001 „Lebensmittel- und Drogeriemarkt Krentruper Straße“ im Ortsteil Leopoldshöhe der Gemeinde Leopoldshöhe können bis zum 22. Juli noch Stellungsnahmen abgegeben werden. Folgen Sie dem Link. Dort finden Sie alle Unterlagen und Informationen.

Nachhaltiges Bauen

Am 6. Juni hat der Bauausschuss den Bebauungsplan mehrheitlich verabschiedet. Wir haben dagegen gestimmt, denn: Wir wollen mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz!!

Bei Gewerbebauten definiert sich Nachhaltigkeit auch über die Beständigkeit eines Gebäudes. Es geht darum, den Bau so zu planen, dass er über Jahrzehnte hinweg nutzbar ist. Beim Bau und Betrieb von Gewerbebauten wie Supermärkten sollen CO2-Emissionen durch energiesparende Bautechniken, nachhaltige Materialien, Dämmung und den Einsatz erneuerbarer Energien so gering wie möglich gehalten werden.

Edeka leistet nach eigener Aussage einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.

„Wir wissen: Den Treibhausgasausstoß zu vermindern, ist der Weg, die Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Deswegen hat EDEKA zum Klimaschutz den eigenen Treibhausgas-Fußabdruck erfasst und arbeitet kontinuierlich an seiner Verringerung. Denn wir setzen uns klare Ziele, die wir erreichen wollen: Für einen kleineren CO2-Fußabdruck, mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz!“

Auf der Grünen Woche 2009 präsentierte der Edeka-Kaufmann Klaus Martin Koch in Berlin den ersten klimaneutralen Supermarkt:

EDEKA Südbayern realisiert grundsätzlich bei allen Neubauten sowie bei Marktrenovierungen klimafreundliche und zukunftsweisende Architektur- und Innenausstattungskonzepte. Absolutes Vorzeige-Projekt ist das E center Gaimersheim, das als erster Supermarkt Bayerns von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) mit „Platin“ ausgezeichnet wurde.

Die EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen beteiligt sich zusammen mit dem Kaufmann Thomas Potrzebski an dem von der Klimaschutzoffensive des Handelsverbands Deutschland initiierten Pilotprojekt „klimaneutraler Lebensmitteleinzelhandel“.  So soll der EDEKA-Markt Potrzebski in der Messe-Allee in Leipzig zum ersten klimaneutralen Markt der Unternehmensgruppe werden.

Für den Bau des 1.100 Quadratmeter großen Marktes in Braunschweig werden von Edeka Minden-Hannover vorwiegend wiederverwendbare oder recycelbare Materialien eingesetzt, um eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. Der Markt in Braunschweig-Lamme wird mit Holzbausteinen errichtet und soll im Frühjahr 2025 eröffnet werden.

Edeka kann also mehr! Wir erwarten im Hinblick auf das Klimaziel einen nachhaltigen Neubau des Marktes in Leopoldshöhe. Die vorliegende Planung geht über die rechtlich zwingenden Maßnahmen und Standards kaum hinaus .

Fassadenbegrünung ist aktiver Klimaschutz

8.6. Seite 34f Auf eine Verpflichtung zur Fassadenbegrünung soll bewusst verzichtet werden. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Standortes für einen Lebensmittelmarkt ist eine Dachbegrünung vertretbar verpflichtend festzusetzen. Eine Fassadenbegrünung ist hinsichtlich der Sonnenausrichtung, der Pflanzung von Bäumen und dem ökologischen Nutzen zu prüfen. Daher wird hierzu nur ein empfehlender Hinweis in den Bauleitplan aufgenommen werden und die Entscheidung über eine mögliche Ausführung dem Bauherrn überlassen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Ostfassade mit den Markteingangsbereichen, der Anlieferzone im Norden und den Werbeanlagen am Gebäude nur sehr beschränkt für eine Fassadenbegrünung tauglich ist. Die Südfassade soll in die Wege-Grünfläche mit Anpflanzungen integriert werden, die Westfassade erlaubt nur wenig Raum aufgrund des dort einzuhaltenden Grenzabstandes, die Nordfassade ist ohne Sonneneinstrahlung.

  • Verbesserung des Mikroklimas, Beschattung, Wasserrückhalt, Verdunstung, Bindung und Filterung von Staub und Luftschadstoffen, Energieeinsparung, Wärmedämmung und Hitzeschild, Beschattung und Kühlung, Gebäudeerhaltung, Schutz gegen UV-Strahlen, Hagel, starke Temperaturschwankungen, Schadstoffe und Schmutz, Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft, Erhaltung der Artenvielfalt durch Schaffung zusätzlicher Grünflächen, und die Erweiterung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere.
    • immergrüne Pflanzen: im Winter dämmende Funktion, im Sommer Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung und angenehmer Kühleffekt.
  • Die Begrünung ist mit der passenden Auswahl von Pflanzen und der Art des Begrünungssystems in alle Himmelrichtungen möglich.
  • EDEKA Minden-Hannover setzt im Brandenburgischen Nauen bereits ein innovatives Marktkonzept ua mit Fassadenbegrünung um.
  • Das vorliegende Fassadenkonzept ist nur der übliche Standard und damit nicht zukunftsweisend und nachhaltig.
  • Die geschlossene Westfassade ist von der Hauptstraße sichtbar und muss auch ästhetisch ansprechend gestaltet werden.
  • Fassadenbegrünung soll verpflichtend vorgeschrieben werden.

Solarnutzung für die Stellplätze

7.2. Seite 19 Das Planungskonzept sieht derzeit keine Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie ober-halb der Stellplatzflächen vor. Für die Stellplatzanlage des Vorhabens ist eine Gliederung mit Baum-standorten vorgesehen (siehe Kapitel 8.6 Anpflanzungsfestsetzungen für Flächen sowie für Teile baulicher Anlagen).

Der Kreis Lippe äußert sich im Schreiben vom 12.02.2024 so:

Begründung S. 18, Kap. 7.2, Solaranlage über Parkplatz: Die Rechtsgrundlage hat sich seit diesem Jahr geändert: Solaranlagen über Parkplätzen sind nun in § 48 (1a) BauO NRW geregelt. Die Voraussetzungen zum Absehen von der Pflicht sind im Gesetz aufgeführt und erscheinen mir nicht einschlägig. Begrenzung der Versiegelung ist kein Argument, weil Solaranlagen über den Fahrgassen (und je nach Ausführung auch über den Parkständen) die Versiegelung auch nicht erhöhen würden. Ziel des Gesetzes ist hier nicht wie in der Begründung dargelegt die Deckung des Strombedarfs des Vorhabens, sondern die absolute Maximierung der erzeugten Strommenge. Die Errichtung von PV-Anlagen auf der Parkplatzfläche ist auch weder technisch unmöglich, noch wirtschaftlich nicht vertretbar, auch entsteht hier im Einzelfall kein unangemessener Aufwand oder eine unbillige Härte. Gem. § 1 (6) lit. f BauGB ist die Nutzung erneuerbarer Energien ein ab wägungsrelevanter Belang. Gem. § 2 EEG sind erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse und sollen in den jeweiligen Abwägungen auch so eingebracht werden. Einer vollständigen Ignorierung des Gesetzes kann von hier somit nicht zugestimmt werden.“

  • Wir schließen uns der Argumentation des Kreises an. Das überragende öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien muss in der Abwägung dazu führen, Solaranlagen über der Parkfläche, mindestens in Teilbereichen und in Kombination mit Baumpflanzungen, vorzuschreiben.
  • Neben der CO2-neutralen und umweltfreundliche Stromerzeugung haben PV-Dächer auf Parkplätzen weitere Vorteile:
    • im Sommer Schatten, im Herbst und Winter Schutz vor Regen und Schnee,
    • Teil- und Komplettüberdachungen möglich,
    • Flächen bereits versiegelt und nicht anderweitig zusätzlich nutzbar,
    • große Parkplätze meist unverschattet und gut als Standort für PV-Anlage,
    • zusätzliche Einnahmen für Unternehmen, das sich gegenüber Kunden und Mitarbeitern als umweltfreundlich und modern präsentiert,
    • Unternehmen können sich mit einem PV-überdachten Parkplatz
    • mit zusätzlichen Ladesäulen/Wallboxen Mehrwert für Fahrer von E-Autos.
  • Der Parkplatz hätte damit Modellcharakter und soll weitere Installationen anregen.

Wohnraum schaffen

7.1. Seite 18 Die Diskussion von Wohnnutzung oder Wohnfolgeeinrichtungen kann an dem Standort geführt werden. Diese Nutzung ist aber vor dem Hintergrund der südlich weiterhin angrenzenden gewerb-ichen Nutzung sowie der Vorbelastung des Standortes durch den Verkehrslärm (Hauptstraße / Teutoburger Straße) hier nur eingeschränkt i.S. eines Mischgebietes möglich.

  • Edeka errichtet in Wörthsee (Bayern) einen neuen Supermarkt mit 21 neuen Wohnungen im Obergeschoss: Oben wohnen, unten einkaufen!
  • Entgegen der verbreiteten Herangehensweise, Gewerbe und Wohnen möglichst zu trennen, werden bei diesem Projekt beide Nutzungen in einem Gebäude vereint.
  • Wir wollen begrüßen diesen Ansatz und erwarten auch hier in Leopoldshöhe ein Umdenken bzgl. Trennung von Gewerbe und Wohnen.
  • Im Süden unserer Gemeinde haben wir mit dem Edeka Brinkmann und dem Rewe-Getränkemarkt bereits zwei Beispiele für Wohnraum über Supermärkten.
  • Daher treten wir für die Ausweisung als Mischgebiet ein, um auch den vorhandenen Lebensmittelmärkten die Aufstockung zur Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen.

Fuß- und Radwege verbessern

8.4. Seite 31 ff Fußwegeanbindung: …Der Standort ist heute bereits von Norden und Süden über den separaten Fußweg „Bürgermeister-Brinkmann-Weg“ entsprechend angebunden. Zudem soll eine Wegeverbindung nach Westen in Richtung Hauptstraße realisiert werden. Hierzu wird im Süden des Plangebietes innerhalb der privaten Grundstücksfläche / des Sondergebietes eine mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Fläche festgesetzt. Dabei ist die Benutzung mit Fahrrädern inkludiert. Außerhalb des Plangebietes ist diese Wegeverbindung bis zur Hauptstraße mittels einer Grunddienstbarkeit zu sichern. Es wird festgesetzt (Mit Gehrechten zu belastende Flächen gemäß § 9 (1) Nr. 21 BauGB): „Innerhalb der mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Flächen ist ein Fuß-/Radweg in einer Breite von max. 2,50 m allgemein zulässig, ohne dass hierfür eine lagegemäße Festsetzung getroffen wird.“ Innerhalb der Fläche für Stellplätze ist ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit faktisch inkludiert. Eine solche Begehbarkeit ergibt sich allein schon aus dem Anspruch für den Kundenverkehr eine Zugänglichkeit der Fläche zu ermöglichen.

Die fußläufige Verbindung vom Marktplatz über den Bürgermeister-Brinkmann-Weg entlang der vorhandenen Einzelhandelsmärkte ist planerisch detaillierter darzustellen und zu kennzeichnen.

Fahrradabstellplätze optimieren

8.4. Seite 30 Nach der Anlage zur Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO) zur BauO NRW 2021 ergibt sich nach Ziffer 3.3 der Verordnung ein Bedarf von 137 Kfz-Stellplätzen bzw. 18 Fahrradstellplätzen….Für das Vorhaben sind 144 Kfz-Stellplätze sowie 32 Fahrradstellplätze projektiert. … Die Ausführung der Stellplätze richtet sich nach dem Zertifizierungshandbuch der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, dem die technische Richtlinie 6102 des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. zugrunde liegt.

  • Zwischen den Fahrrädern müssen ausreichende Abstände eingehalten werden, um leichtes Ein- und Ausparken, Anschließen und Beladen ohne Beschädigung von Nachbarfahrrädern zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Lastenräder und Fahrradanhänger.
  • Überdachungen für Fahrradabstellanlagen erhöhen durch ihren Wetterschutz die Bequemlichkeit des Radfahrens. So kann die Fahrt auch bei Regen- und Schneefall mit trockenem Sattel begonnen, Gepäck kann im Trockenen verstaut, Kinder können in Ruhe aufsteigen und Schutzkleidung kann in Ruhe angezogen werden.

Mehr Autoverkehr im Zentrum!?

Aus der Verkehrsuntersuchung ergibt sich, dass die Verkehrsführung auch ohne das Planvorhaben bereits wenig optimal ist und dringend der Nachsteuerung bedarf. Mit dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen wird die Situation noch schwieriger. Die Einmündungen im Zentrum am Marktplatz von der Herforder Straße und zum Bürgermeister-Brinkmann-Weg werden in der Untersuchung getrennt analysiert und nicht in der Gesamtheit betrachtet. Diese sollte nachgeholt werden.

Die Belastung durch Kraftfahrzeuge steigt zeitweise um 60 Prozent, sofern die ermittelten Werte aufsummiert werden.

Das Planvorhaben wird die verkehrliche Struktur erheblich verändern, daher sollten Planungs- und Verkehrsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung einen Lösungsvorschlag erarbeiten.

Ein zweiter Edeka?

Edeka Böers an der Herforder Straße ist von den umliegenden Senioreneinrichtungen, vom neuen Johanneshof und dem Wohngebiet Jahnstraße schnell und einfach zu Fuß zu erreichen. Unschlagbarer Standort. Wird er geschlossen? Kann er die neue Konkurrenz aushalten? Wir haben leider am Telefon keine Auskünfte dazu erhalten.

Was meinen Sie dazu?

Ihre Ideen, Vorschläge und Anregungen zu dem neuen Edeka können Sie formlos an die Verwaltung schicken. Ansprechpersonen

  • Frau Susanne Knipping, Telefon: 05208 991 278, E-Mail: s.knipping@leopoldshoehe.de
  • Frau Lea Hülsmann, Telefon: 05208/991-276, E-Mail: l.huelsmann@leopoldshoehe.de
  • Fabian Bonati, Telefon: 05208/991272, E-Mail: f.bonati@leopoldshoehe.de