Der Verkehr in der Ortsdurchfahrt Asemissen stellt aktuell eine unzumutbare Belastung der Bürgerinnen und Bürger dar, sowohl, was Abgase und Lärm betrifft (letzteres vor allem in den Nachtstunden), als auch was tagsüber die Verkehrssicherheit der örtlichen Verkehrsteilnehmer betrifft, denn es besteht im Ortskern ein lebhafter Fußgänger- und Radfahrerverkehr mit entsprechenden Querungen etc. Dabei ist es nach § 45 STVO möglich, eine Sperrung für LKW anzuordnen, wenn dadurch die Belastung der Anwohner abgemildert, die Verkehrssicherheit für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer verbessert und auf diese Weise Mautausweichverkehr unterbunden werden kann.
Hauptstraße in Asemissen für LKWs sperren!
Wir wollen trotz mehrerer ablehnender Bescheide nicht hinnehmen, dass durch Asemissen weiter der Schwerlastverkehr rollt, obwohl die Straßenverkehrsordnung eine Sperrung erlaubt (und viele andere Orte mit einer solchen Sperrung längst von Lärm, Abgasen und Gefahren durch LKWs befreit wurden). Deshalb haben wir nochmal beantragt, mit dem Straßenbaulastträger Kontakt aufzunehmen, um diese Regelung endlich auch in für die Hauptstraße in Asemissen anzuordnen.
Die Begründung ist einfach: Die geografische Lage Leopoldshöhes im Kreuzungsbereich von A2 und A33 animiert viele ortsfremde Autofahrer, die L751 als Abkürzung zwischen Kreuz A33/A2 im Süden und der Wiederauffahrt auf die A2 Anschlussstelle nördlich von Bielefeld zu wählen. Die monatelangen Bauarbeiten im Bereich Bielefeld-Milse haben zusätzlich dazu beigetragen, die Strecke bei Ortsfremden beliebt zu machen. Ein besonderes Problem ist damit verbunden, dass diese Abkürzung für den Schwerlastverkehr besonders attraktiv ist, da damit Autobahnkilometer und damit Maut eingespart werden.
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