Mehr Sonnenstrom für Klimaziele

Grundschule Asemissen © bsg-leo.de

Leopoldshöhe will bis 2030 mit Gebäuden und Fahrzeugen klimaneutral sein. Dazu muss auf erneuerbare Energien umgerüstet werden. Das bedeutet, dass auf allen Dächern gemeindlicher Gebäude Photovoltaikanlagen Sonnenstrom zur Eigennutzung liefern müssen. Der Beschluss ist fast zwei Jahre alt. Bisher gibt es NUR drei Gebäude mit Photovoltaikanlagen: die Feuerwache seit 2010, die Dreifach-Turnhalle im Schulzentrum-Nord seit 2011 und die Grundschule Asemissen seit 2010 (auf dem Foto zusehen). Das reicht nicht!!

Geld gibt es nur für Sachen, die im Haushalt der Gemeinde veranschlagt sind. Der Entwurf für den Doppelhaushalt 2022-2023 wird gerade in allen Ausschüssen beraten. Wir haben bei der Durchsicht keinen Hinweis auf die dringende Anschaffung und Unterhaltung von Photovoltaikanlagen finden können. Daher haben wir für den nächsten Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 3. Februar 2022 diesen Antrag an den Bürgermeister gestellt:

Der Rat möge folgendes beschließen:

Auf allen gemeindlichen Gebäuden sollen Photovoltaikanlagen installiert werden, wenn dies baulich möglich ist.

Bei Dachflächen bis zu einer Neigung von 30 Grad soll geprüft werden, ob darüber hinaus eine Kombination von Begünung und Photovoltaik möglich ist.

Um diese Punkte umzusetzen beantragen wir 15.000 € für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 in den Haushalt oder der KGL mit aufzunehmen.

Begründung:
Der Klimawandel ist für alle eine besondere Herausforderung. Deshalb beschloss der Rat der Gemeinde, dass die Gemeindeverwaltung mit Ihren Liegenschaften, Fahrzeugen etc. bis 2030 klimaneutral werden soll. *
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir die gemeindlichen Gebäude nicht nur energetisch sanieren, sondern auch zur Erzeugung von regenerativer Energie nutzen. Die Kosten werden durch Einsparungen von Energiekosten mindestens teilweise kompensiert.
Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

Das östliche Dach des neuen Feuerwehrgebäudes der freiwilligen Feuerwehr

80 Prozent Ökostrom bis 2030

Mit dem novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will die Bundesregierung das 80-Prozent-Ziel schaffen. Ein Schwerpunkt ist der Ausbau der Photovoltaik. Das von Minister Habeck vorgelegte Solarbeschleunigungsgesetz beinhalte ein breites Bündel an Einzelmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem Verbesserungen beim Mieterstrom und eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten. Außerdem solle bei privaten Neubauten die Photovoltaik die Regel werden.

Weitere Informationen www.bmwi.de

Photovoltaik auf kommunalen Dächern – Verpachtung der Flächen an Dritte. Broschüre zum Herunterladen bei klimaschutz.de

Kombination von Dachbegrünung und Solarnutzung

Eine Dachflächenbegrünung ergänzt die Wärmedämmung, schützt die Dachdichtung, bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere, hält Regenwasser zurück, verbessert das Mikroklima und stellt wichtige Ausgleichs- bzw. Erholungsflächen zur Verfügung. Dachbegrünung und solare Energienutzung sind in kommunalen Festsetzungen häufig noch als entweder-oder beschrieben. Sinnvoll ist jedoch die Kombination und Schaffung zahlreicher Synergieeffekte:

  • Begrünte Dächer bewirken eine reduzierte Umgebungstemperatur, was zu einer Erhöhung des Wirkungsgrades der Solarzellen führt. Offene Dachoberflächen aus Bitumenschweißbahnen oder hochpolymeren Dachbahnen erreichen eine typische Oberflächentemperaturen zwischen 70° und 80° C. Bei einer Kiesschüttung sinken die Werte auf 50° bis 65°. Bei begrünten Dachflächen entstehen jedoch nur Temperaturen von etwa 35° C.
  • Dachbegrünungen dürfen als Auflast für lose verlegte Dachschichten verwendet werden. Die entsprechende Unterkonstruktion erlaubt die zusätzliche Nutzung der Begrünungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Abheben oder Kippen. Alle Anforderungen an eine dauerhafte Begrünung sind erfüllt.
  • Extensive Begrünungen wiegen in der Regel ca. 80 – 120 kg/m², das entspricht etwa dem eines lose verlegten Kiesbelages. Unter Verwendung der entsprechenden wannenförmigen Unterkonstruktionen ist eine Montage der Photovoltaik-Anlage ohne mechanische Befestigung an der Dachstruktur zu realisieren.
Dreifach-Turnhalle Gesamtschule

Quelle: Baunetz_Wissen_

Noch mehr tun!!

Ab ab dem 1. Januar 2023 sind alle Gewerbe-Neubauten mit einer Nutzfläche ab 100 Quadratmeter verpflichtet, eine Photovoltaikanlage anzubringen. Schonmal gut. Wir wollen aber darüber hinaus gehen:

Gewerbedächer werden oftmals mit Flachdächern oder Dächern mit maximal 30-Prozent-Neigung geplant. Das ist optimale Voraussetzungen für eine Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik.

Wir wollen Gründach-Photovoltaik-Anlagen für Gewerbeneubauten verbindlich vorschreiben! Bei Sanierung oder Umbau von Gewerbegebäuden sollen sie nachgerüstet werden müssen.

SOLAR-GRÜNDACH. PHOTOVOLTAIK UND DACHBEGRÜNUNG ZUSAMMEN REALISIEREN.
Kurzpapier und Checkliste zum Herunterladen

Solar auf alle Dächer

Für Energiewende und Klimaschutz braucht jedes geeignete Dach in Leopoldshöhe eine Solaranlage. In Nordrhein-Westfalen haben weniger als 300.000 Dächer eine Photovoltaikanlage, das ist nicht mal jedes zehnte Dach. Auch in Leopoldshöhe ist noch viel Potenzial: im Solarkataster des Kreises Lippe können Hausbesitzende die Eignung und Wirtschaftlichkeit für Photovoltaik und Solarthermie exakt prüfen. Das gilt auch für Gründacher.

Die konsequente Nutzung der Dachflächen zur Produktion von klimaneutralem Strom ist auch wirtschaftlich sinnvoll. Bei einem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von ca. 30 Cent/kWh und Erzeugungskosten von Solarstrom selbst bei kleinen Anlagen von inzwischen unter 10 Cent/kWh, sind die Anschaffungskosten von Photovoltaik-Anlagen meist schon nach etwa 10 Jahren eingespart. Wer ein Elektroauto damit lädt oder eine Wärmepumpe betreibt kommt noch schneller in die Gewinnzone. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert dies weiterhin mit einer für 20 Jahre garantierten Vergütungen für den ins Netz eingespeisten Anteil des Stroms. Auch Solarthermieanlagen können bei richtiger Auslegung über ihre Lebenszeit mehrere Tausend Euro Heizkosten bzw. Kosten für die Warmwassererzeugung einsparen. Eine Belegung der gesamten Dachfläche ist anders als bei der Photovoltaik hingegen in der Regel weder wirtschaftlich noch energietechnisch sinnvoll. Trotz regelmäßig gegebener Wirtschaftlichkeit werden die Möglichkeiten der klimaneutralen Strom- und Wärmeerzeugung auf Dachflächen zu oft nicht genutzt. Dies gilt nicht nur im Bestand, sondern auch im Neubau.

Wir fordern daher eine landesgesetzliche Regelung mit folgenden Eckpunkten

  • Photovoltaikanlagen auf Neubauten als Verpflichtung, ganz oder teilweise durch Solarthermie
  • Photovoltaikanlagen im Bestand bei Sanierung oder Umbau als Standard
  • Fairness durch Ausnahmeregelungen und Umsetzungsoptionen durch transparente Verfahren
  • Photovoltaikanlagen sollten auch auf bestehenden Parkplätze errichtet werden

Quelle: Grüne im Landtag NRW Positionspapier | Das Positionspapier als PDF

Solarkataster Kreis Lippe

Gründachkataster Kreis Lippe

Gründachkataster

Sonnenenergie aus der Region – für die Region

Die drei Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden sind im Bestand der Bürger-Solar-Genossenschaft Leopoldshöhe, kurz BSG-Leo. Diese Energiegenossenschaft will mit der umweltfreundlichen und klimaschonenden Stromerzeugung durch Photovoltaik in Leopoldshöhe einen aktiven Beitrag für den Schutz der Umwelt leisten. Die Erschließung dieser schadstoff- und CO2– freien Energiequelle wird durch technologische Fortschritte vorangetrieben und gleichzeitig vom Staat gefördert. Die Stromerzeugung mit Hilfe von Photovoltaik-Anlagen ist wirtschaftlich immer interessanter geworden.
Beweggründe sind: gemeinsam aktiv für den Klimaschutz eintreten und eine sinnvolle Geldanlagen ermöglichen.
Als ersten Schritt wurde eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe installiert. Alle Photovoltaik-Anlagen werden über Einzahlungen der Mitglieder finanziert. Das „Erneuerbare Energien“ Gesetz gibt uns Planungssicherheit bezüglich der Einspeisevergütung für die kommenden 20 Betriebsjahre.
Eine finanzielle Beteiligung an der Bürger-Solar-Genossenschaft eG ist schon ab 250 Euro für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Leopoldshöhe und umliegenden Gemeinden möglich. Oberstes Ziel der Genossenschaft ist es, zum Wohle der Mitglieder und der Umwelt tätig zu sein.

www.bsg-leo.de


* Einstimmiger Beschluss im Rat am 20. Februar 2020
1. Der Rat beschließt als Klimaziel: Angestrebt werden soll, dass alle Immobilien, die im Besitz der Gemeinde Leopoldshöhe sind und der Fuhrpark der Gemeinde Leopoldshöhe im Jahre 2030 zu 100 % mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Bei Nichterreichung des Zieles sollten hierfür angemessene CO2-mindernde Maßnahmen durchgeführt werden.
2. Der Rat und die Verwaltung begreifen die Rolle des Klimaschutzes als Querschnittsaufgabe.
Link zum Protokoll im Ratsinformationssystem