Neue, grünere Konzessionsverträge für Strom und Gas an regionales Netzwerk vergeben

steckdDank unseres Kooperationsantrags vom Dezember 2009 konnte der Rat die Entscheidung über die Konzessionsvergabe für die Erstellung und den Betrieb des Leopoldshöher Gas- und Stromnetzes erstmals in einem umfassenden Beratungsprozess fällen. Herausgekommen ist eine regionale Lösung: Die Konzessionen für die nächsten 20 Jahre erhält ein regionales Netzwerk, das von vier lippischen Kommunen (Augustdorf, Dörentrup, Kalletal, Leopoldshöhe) und vier Stadtwerken (Bad Salzuflen, Detmold, Lemgo, Rinteln) gegründet wird.

Da Vertragsangelegenheiten nichtöffentlich zu erörtern sind, können wir hier keine Details nennen. Aber dass wir GRÜNE selbstverständlich mit dem vorbildlichen kommunalfreundlichen Musterkonzessionsvertrag Baden-Württemberg (direkter Download als pdf) in die Beratungen gegangen sind, ist kein Geheimnis.

Kerninhalte des grünen Muster-Konzessionsvertrags

Wir wollten nicht einfach nur die in NRW üblichen RWE-Musterbedingungen übernehmen, sondern mit neuen, grüneren Konzessionsverträgen die Chancen für eine Energiewende vor Ort erhöhen und die Interessen der Kommunen stärken. Deshalb forderten wir auf Basis des grünen baden-württembergischen Muster-Konzessionsvertrags (Pressezusammenfassung als pdf) u.a.

  • ein klares Bekenntnis beider Vertragspartner zum Ausbau Erneuerbarer Energien und dezentraler Erzeugungsstrukturen

  • die Verpflichtung des Energieversorgungsunternehmens (EVU), die Kommune bei der Erarbeitung von kommunalen Energiekonzepten zu unterstützen

  • eine Verpflichtung des EVU, Büger umfassend über die Rechte und Fördermöglichkeiten bei der Errichtung von Kraft-Wärme-Kopplungs- und Anlagen nach dem Energie-Einspeise-Gesetz zu informieren

  • die Einrichtung einer kommunalen Schlichtungsstelle zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen EVU und (potentiellem) Betreiber bei Problemen und Streitfragen zum Netzanschluss oder zur Einspeisung

  • eine Beratung über Möglichkeiten der Einsparung und des effizienten Stromverbrauchs

  • regelmäßige Berichtspflichten des Energieversorgers zur Entwicklung dezentraler Erzeugungsstrukturen und der Erneuerbaren Energien

  • regelmäßige und klare Berichtspflichten zu kaufmännischen und historischen Netzdaten sowie Vorlage eines Konzeptes zur Netzentflechtung

  • die Übernahmen der Lasten der Kommune bei der Pflege des Netzes alleine durch die EVU

  • klare Regeln zur Erdverlegung (statt Freilufttrassen mit Dachständern)

  • klare Folgekosten-Regelungen (Änderungen am Leitungsnetz in Folge von z.B. Straßenbauarbeiten trägt das

    EVU)

So viel Grünes enthielten Leopoldshöher Konzessionsverträge noch nie

Auch wenn wir nichts Genaueres berichten dürfen: Der Bericht auf der Website der Gemeinde macht deutlich, dass Regionalität, Nachhaltigkeit, Effizienz und Ökologie im neuen Vertragswerk einen hohen Stellenwert haben. Woraus sich ableiten lässt, dass und warum wir mit dem Erreichten durchaus zufrieden sein können …

Die Konzessionsverträge Strom und Gas, bei denen es um das Recht und die Pflicht der Bereitstellung, des Betriebs und der Nutzung der jeweiligen Netze (Leitungen) geht, sind allerdings nur erste Schritte. In weiteren Verhandlungen sollen nun noch weitergehende Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den beteiligen Kommunen und Stadtwerken ausgelotet und entschieden werden.

 

Übrigens hat die bevorstehende Änderung der Konzessionen keinerlei Einfluss darauf, von wem Sie Ihren Strom und Ihr Gas beziehen. Auch nach dem Wechsel der Netzbetreiber sind und bleiben Sie da völlig frei. Weshalb Ihrem persönlichen sofortigen Atomausstieg auch weiterhin nichts im Wege steht!

Klares Bekenntnis beider Vertragspartner zum Ausbau Erneuerbarer Energien und dezentraler Erzeugungsstrukturen

Verpflichtung des EVU, elektrische Leitungsverluste im örtlichen Stromnetz jährlich um … % zu reduzieren.

Verpflichtung des EVU, die Kommune bei der Erarbeitung von kommunalen Energiekonzepten zu unterstützen.

Verpflichtung des EVU, Büger umfassend über Rechte und Fördermöglichkeiten bei Errichtung KWK- und Anlagen EEG

Einrichtung einer kommunalen Schlichtungsstelle zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen EVU und (potentiellem) Betreiber zu Netzanschluss- oder Einspeiseproblematiken.

Beratung über Möglichkeiten Einsparung und effizienter Stromverbrauch

Regelmäßige Berichtspflichten des Energieversorgers zur Entwicklung dezentraler Erzeugungsstrukturen und der Erneuerbaren Energien.

Pflicht des Energieversorgers zur Erstellung eines Konzepts zum Ausbau der Elektromobilität.

Keine Subventionierung von Heizstrom (Grundlaststrom), durch niedrigere Netzentgelte.

regelmäßige und klare Berichtspflichten zu kaufmännischen und historischen Netzdaten sowie Vorlage eines Konzeptes zur Netzentflechtung.

Lasten der Kommune bei Pflege des Netzes trägt alleine EVU

klare Regeln zur Erdverlegung anstatt Freilufttrassen mit Dachständern.

Klare Folgekosten-Regelungen: Änderungen am Leitungsnetz in Folge von z.B. Straßenbauarbeiten trägt das EVU.

Sonderkündigungsrecht der Kommune nach 5, 10 und 15 Jahren.

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