Planfeststellungsverfahren B 66: Unterlagen nicht vollständig – Auslegung muss wiederholt werden

unterlfehlPlanfeststellungsverfahren sind durch eine unerbittliche rechtliche Besonderheit gekennzeichnet: Die Präklusionsfrist. Die bedeutet, dass Einwendungen gegen die Planungen nur bis zu einem bestimmten Stichtag vorgebracht werden dürfen, und dass alles, was danach vorgebracht wird, keine Berücksichtigung mehr findet. Auch nicht vor Gericht. (Einer der Gründe, die eine Lösung für Stuttgart 21 rechtlich so schwer machen.) Umso wichtiger ist es, dass in einem solchen Verfahren allen Einwendungsberechtigten auch wirklich sämtliche Unterlagen vorgelegt werden.

Die Gemeinde Leopoldshöhe hat im aktuellen Planfeststellungsverfahren B 66 neu nicht alle erforderlichen Dokumente ausgelegt und damit gegen die Vorgaben des § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz verstoßen, weshalb die Planfeststellung zu wiederholen ist.

Unvollständige Unterlagen trotz ausdrücklicher Warnung

Die Bezirksregierung hatte die Gemeinde per Schreiben vom 27. 9. extra ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer vollständigen Auslegung sämtlicher Unterlagen hingewiesen. Trotzdem sind im Bürgerbüro die Unterlagen nicht vollständig ausgelegt worden. Es fehlten der Ordner Umweltverträglichkeitsstudie und der Hefter Verkehrsuntersuchung.

Sowohl die Umweltverträglichkeitsstudie als auch die Verkehrsuntersuchung sind für eine Überprüfung und Beurteilung der Planung und damit für eventuelle Einwendungen aber entscheidende und absolut unverzichtbare Voraussetzungen.

Konsequenz: Neuauslegung

Damit verstößt die Auslegung gegen die Vorschriften des § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz und ist – wie im genannten Schreiben ausdrücklich angekündigt – zu wiederholen.

Wir haben die Bezirksregierung gebeten, diese Wiederholung unverzüglich anzuordnen, damit die Einwendungsberechtigten ausreichend Zeit für eine eingehende Prüfung sämtlicher Unterlagen und eine
angemessene neue Präklusionsfrist für ihre Einwendungen erhalten.

(Bei der Gelegenheit haben wir auch darum gebeten, für die Einsichtnahme mehr Platz zur Verfügung zu stellen. Denn derzeit gibt es an dem winzigen, vollgestellten Tisch im Bürgerbüro keine Chance, einen der meterlangen Pläne auszubreiten und mal in Ruhe eingehend prüfen zu können.)

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