Bisher konnten wir Kommunalpolitiker nur über konkrete Einzelentscheidungen und die Bereitstellung von Geldern Einfluss auf den Haushalt und die Aktivitäten der Gemeinde nehmen. Mit dem seit einigen Jahren eingeführten Neuen Kommunalen Finanzmanagement ist es nun aber auch möglich, die Finanzdaten auf der Ebene der einzelnen "Produkte" (Bereiche, Themen) im Haushalt mit Leistungsdaten und Kennzahlen zu verknüpfen, um auf dieser Basis Zielvereinbarungen zwischen Politik und Verwaltung treffen und den Haushalt besser steuern zu können.
Damit wir diese bisher im Leopoldshöher Haushaltsplan noch nicht enthaltenen Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten künftig nutzen können, haben wir (gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und FDP) beantragt, bis Ende des Jahres solche Zielvorgaben und Kennzahlen für die einzelnen Produkte im Haushaltsplan zu erarbeiten.
Mehr Klarheit und Transparenz
Die von der Gemeindehaushaltsverordnung ausdrücklich vorgeschriebenen (§ 12 GemHVO NW NKF) Ziele und Kennzahlen ermöglichen der Kommunalpolitik, die Qualität kommunaler Arbeit und Leistungen festzulegen und zu beurteilen.
Für die einzelnen Produkte im Haushalt der Gemeinde Leopoldshöhe vorgegeben und bewertet werden können beispielsweise
- Qualitäts-/Leistungsstandard
- Aufwanddeckungsgrad
- Ressourceneinsatz
- Energieverbrauch
- Personalaufwand
- Wirtschaftlichkeit
- Bearbeitungszeit (Schnelligkeit)
- Erreichbarkeit (Bürgernähe, Öffnungszeiten)
- Rechtzeitigkeit (Warte- und Reaktionszeiten)
Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle erleichtern und verbessern
Unser gemeinsamer Beschlussvorschlag (mit CDU und FDP) sieht vor, dass der Rat der Gemeinde bis zur Ratssitzung am 16. Dezember 2010 in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung
- finanzielle, personelle, materielle, energetische und andere Zielvorgaben und Kennzahlen für die einzelnen Produkte im Haushaltsplan entwickelt und entscheidet,
- die eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung Leopoldshöhes sicherstellen.
Diese sollen dann als konkrete Ziele und Messgrößen im Haushaltsplan verbindlich vorgeben und in angemessenen Abständen auf Basis der Erfahrungen und neuer Entwicklungen überprüft und ggf. angepasst werden.
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