Auslegungsfehler B 66: Bezirksregierung geht Risiko einer erheblichen Verzögerung ein

unterlfehlWir wollen ein faires und korrektes Planfeststellungsverfahren zum Neubau der B 66. Deshalb haben wir die Bezirksregierung frühzeitig auf Unregelmäßigkeiten bei der Auslegung hingewiesen. Und als die Behörde unsere Feststellungen einfach ignorierte, haben wir diese mit eidesstattlichen Versicherungen nochmal deutlich untermauert. Doch auch auf diese nachdrücklichen Aussagen ist die Bezirksregierung in ihrem zweiten Antwortschreiben mit keinem einzigen Wort eingegangen. Schade, denn damit hat sie gleich zweimal die Chance vergeben, einen Fehler bei der Auslegung ohne große Zeitverzögerung noch während des Verfahrens zu beheben. Jetzt ist eine abschließende rechtliche Prüfung erst nach dem endgültigen Planfeststellungsbeschluss möglich – und wird im Falle eines Prozesses das gesamte Planfeststellungsverfahren unnötig über Jahre verzögern.

Erstaunlich ignorante Antwort

Obwohl wir mit unseren eidesstattlichen Versicherungen gewichtige, gerichtsfeste Zeugenaussagen vorlegten, setzt sich die Bezirksregierung nicht mal ansatzweise damit auseinander. Sie verweist auch in ihrer zweiten Ablehnung einer Auslegungswiederholung einfach nur ganz formal und bürokratisch auf „entsprechende Auslegungsvermerke“ auf den einzelnen Ordnern und tut in ihrem Schreiben so, als gäbe es unsere (nach wie vor substantiell unwidersprochenen!) eindeutigen Feststellungen von Auslegungsfehlern gar nicht.

Überzeugend finden wir diese Argumentationsweise der Bezirksregierung nicht. Und auch nicht den ignoranten Umgang mit ernsthaften Anliegen und Aussagen von Bürgerinnen und Bürgern Leopoldshöhes.

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