Das Planfestellungsverfahren für den Neubau der B 66 ist noch in vollem Gange, aber die am Rand der Straße dann möglicherweise übrig bleibenden „Kuchenstücke“ hat die Gemeinde schonmal verkauft und überplant. Bereits im letzten Jahr wurde ein für die Planung bisher freigehaltenes Grundstück am Südrand des Gewerbegebiets Asemissen an einen Betreiber von Autowaschanlagen verkauft. Jetzt wurden im Hochbau- und Planungsausschuss auch die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen. Und das, obwohl der Verkehrsausschuss noch vor wenigen Wochen einstimmig eine grundlegende Überarbeitung der Planung gefordert hatte. Hätte das nicht eigentlich die Konsequenz haben müssen, erstmal alle Planungschancen offen zu halten?
Wir können diesen Widerspruch und diese Inkonsequenz nicht nachvollziehen und haben nicht nur gegen den Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt, sondern konsequenterweise dann auch gegen die Flächennutzungsplanänderung und gegen den Bebauungsplan 01/001 gestimmt. Leider als einzige.
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