B66 NEU igkeiten – Erörterungstermin

b66neuplanNach über 15 Monaten Pause gibt es Neues in Sachen B 66 neu: Am 11. Mai 2012, so war kürzlich der Presse zu entnehmen, soll der Erörterungstermin zum Ausbau der Bundesstraße stattfinden. Ort: Die Festhalle in Asemissen. Wer ist eingeladen und was passiert an diesem Termin?

Die Planungen für einen Ausbau der B 66 sind Jahrzehnte alt. Konkret wurde es Ende 2010, als das Planfeststellungsverfahren für die B 66n eröffnet wurde. Für einige Wochen lag die Planung öffentlich zur Einsicht für jedermann und -frau aus und es gab die Möglichkeit, Einwendungen dagegen zu machen. Eine Möglichkeit, die von zahleichen Bürgerinnen und Bürgern genutzt wurde.

 

Zu kritisieren gibt es an der Neubauplanung einiges, das empfanden offensichtlich nicht nur die Grünen Leopoldshöhe so. Insgesamt 140 Einwendungen wurden gegen die Planungen eingereicht. Übrigens auch von der Gemeinde Leopoldshöhe selbst.

Um diese Einwendungen geht es beim Erörterungstermin am 11. Mai in der Festhalle. Teilnehmen können (neben behördlichen Vertretern) nur diejenigen, die Einwendungen gemacht haben. Diese Bürgerinnen und Bürger d ü r f e n  teilnehmen, sie  m ü s s e n aber nicht. Es heißt, dass die Einwendungen so oder so beim Erörterungstermin berücksichtigt werden, auch ohne persönliche Anwesenheit.

Wir Grünen würden aber auf jeden Fall zur Teilnahme raten. Denn das ist eine Chance: Wer Einwendungen gemacht hat, kann diese beim Erörterungstermin noch näher erläutern. Umgekehrt legt auch die planende Behörde – in diesem Fall straßen.nrw – die Argumente für seine Planungen noch einmal dar. Denn mit der Erörterung sollen alle Aspekte, alle Argumente für und gegen das geplante Vorhaben, zusammengetragen werden, um einen Überblick über die verschiedenen Interessen zu bekommen. Ziel ist es, auf diese Weise zu einer optimierten Planung zu kommen. „Interessenausgleich von öffentlichen und privaten Interessen“ ist im Behördendeutsch das entsprechende Stichwort.

Angesetzt wird der Erörterungstermin von der Anhörungsbehörde – in diesem Fall die Bezirksregierung Detmold. Sie hat die Aufgabe, die Verhandlung neutral und ergebnisoffen zu leiten und zu einem Interessenausgleich zu führen.

Wichtig zu wissen: Beim Erörterungstermin werden noch keine Entscheidungen getroffen.

Erst n a c h dem Erörterungstermin prüft die Bezirksregierung den Ablauf und die Ergebnisse des gesamten Anhörungsverfahrens (wovon der Erörterungstermin der letzte Baustein ist). Dabei geht es neben der Einhaltung von Formalien auch darum, ob die Einwendungen gegen den Plan ausreichend erörtert wurden. Die Bezirksregierung ist es, die das Für und Wider der Argumente abwägen muss und letztlich über die Einwendungen entscheidet. Ein fester Zeitraum ist dafür nicht vorgegeben. Wenn die Bezirksregierung zu der Überzeugung kommt, dass alles geklärt ist, erlässt sie als zuständige Behörde den Planfeststellungsbeschluss.

 

Im Planfeststellungsbeschluss wird noch einmal ausführlich erläutert, wie über die erhobenen Einwendungen entschieden wurde, was mit welchem Ergebnis abgewogen wurde, und ob es zusätzliche Auflagen zu Planungen oder Planänderungen gibt. Auch der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörenden Pläne werden noch einmal öffentlich ausgelegt (14 Tage lang im Rathaus). Wer eine Einwendung gemacht hat, bekommt außerdem schriftlich Bescheid, wie bezüglich dieser Einwendung entschieden wurde.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Es ist sozusagen die behördliche „Baugenehmigung“ für das Vorhaben.

Heißt das, danach geht es mit dem Bau los? Nein. Gegen den Planfeststellungsbeschluss können die Betroffenen klagen (zuständig ist das Oberverwaltungsgericht Münster), und diese Klagen müssen vor Baubeginn entschieden sein. Und selbst wenn es nicht zu Klagen kommt: Baugenehmigung ist nicht gleich Baubeginn. Es muss auch das Geld dafür da sein, und damit sieht es nach Aussagen des Verkehrsministeriums in den nächsten Jahren schlecht aus.

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