Die von Straßen.NRW vorgelegten Pläne für den Neubau der B 66 belegen vor allem eins: Hier wird krampfhaft an einer Straßenplanung festgehalten, die aus der Entwicklungseuphorie der 60er Jahre stammt (die erste Linienbestimmung für die B 66 neu erfolgte im Mai 1967) und seither nie an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst wurde. Aus den realen Verkehrsverhältnissen der letzten Jahrzehnte ist der Bedarf für einen zweistreifig zweibahnigen („vierspurigen“) Ausbau jedenfalls in keinster Weise mehr ableitbar. Selbst im Bundesverkehrswegeplan (Projekt NW 8189) wurde in der Raumwirksamkeitsanalyse nur eine „partielle Bedeutung“ diagnostiziert.
Trotzdem wird der Bedarf herbeiprognostiziert. Wir haben das für die Bedarfsbehauptung entscheidende Verkehrsgutachten des IVV eingehend analysiert (Download der pdf). Und mussten feststellen, dass es methodisch in mehrfacher Hinsicht fragwürdig, in seinen Prognosen vage und in sich widersprüchlich und in seinem Ergebnis nicht überzeugend ist. Also ist die vorgelegte überdimensionierte Planung nicht gerechtfertigt.
Download der pdf – und urteilen Sie selbst!
Link: Unsere Gesamtkritik (über die Verkehrsbelastung hinaus) und unsere Alternative
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