Einspruch B 66: Fragen und Antworten zu Einwendungen im Planfeststellungsverfahren

EinwdgFAQPlanfeststellungsverfahren (wie das zu den unnötig großen und deshalb viel zu teuren Neubauplänen für die B 66 am Ortseingang von Asemissen) enden nicht nur unerbittlich (hier am 8. Dezember), sondern müssen auch bestimmten rechtlichen und formalen Ansprüchen genügen, wenn sie Erfolg haben sollen.

Wir haben im Folgenden allgemeine Fragen und Antworten zu den Möglichkeiten, rechtlichen und formalen Rahmenbedingungen und Erfolgsaussichten von Einwendungen in Planfeststellungsverfahren für Sie zusammengestellt. (Konkrete Formulierungshinweise für Ihre Einwendungen finden Sie auf dieser Seite.)

Warum soll ich überhaupt eine Einwendung machen?

Sie sollten unbedingt Einwendungen gegen die überdimensionierten Neubaupläne für die B 66 vorbringen, weil das die einzige Möglichkeit ist, um auf die Planung und den vorgelegten Entwurf konkret Einfluss nehmen zu können. Mit Ihrer Einwendung können Sie Ihre Unzufriedenheit über die vierspurige Trassenplanung und die überdimensionierten Kreuzungsbauwerke äußern, mithelfen, die Realisierung dieser übertriebenen Planung zu verhindern oder zumindest für deutliche Verbesserungen zu sorgen, die Landschaft, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Leopoldshöhe für Sie selbst und die folgenden Generationen bewahren, die Vielzahl an Schwachstellen der Planung aufzeigen und Verbesserungen fordern oder einbringen, zum Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geladen werden und dem Gremium dort Ihre Einwendung persönlich vortragen (wenn sie möchten) bzw. die Einwendungen anderer anhören sowie Ihre Rechtsansprüche wahren (nur wer eine Einwendung einbringt und Einsprüche erhebt, ist später klageberechtigt!). (Argumente für Ihre Einwendung finden Sie hier.)

Wer kann eine Einwendung machen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in irgendeiner Weise betroffen fühlen, können und sollten Einwendungen machen, nicht nur in Leopoldshöhe wohnende. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gründe, die Sie dazu ins Feld führen, von anderen geteilt werden oder nicht. Falls die Straße Ihren sonntäglichen Verdauungsspaziergang oder das “Gassi gehen” mit Ihrem Hund verhindert oder Sie Angst vor der Verschmutzung des Trinkwassers, des Grundwassers, vor dem Lärm, dem Feinstaub oder anderen Schadstoffemissionen oder andere Befürchtungen haben – alles sind legitime und wichtige Gründe und sollten von Ihnen in Ihrer Einwendung unbedingt vorgebracht werden. Entscheidend ist alleine die subjektive persönliche Betroffenheit durch das Vorhaben.

Jedes Mitglied Ihrer Familie sollte eine eigene Einwendung machen, auch jedes Kind! Für minderjährige Kinder muss als gesetzlicher Vertreter der Erziehungsberechtigte mit unterschreiben.

Die Bezirksregierung muss alle Einwendungen prüfen und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine umfassende Abwägung zwischen allen betroffenen öffentlichen und privaten Belangen treffen.

Lohnt es sich überhaupt eine Einwendung zu machen? Wird sie auch berücksichtigt?

Eine schriftliche Einwendung ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Erörterungstermin, bei dem Sie Ihre Belange persönlich vortragen können (aber nicht müssen!). Mit Ihrer Einwendung drücken Sie auch Ihre Unzufriedenheit gegen die geplanten Trasse und Kreuzungen aus und setzen die Verantwortlichen unter Druck. Im Planfeststellungsverfahren schreibt das Gesetz eine umfassende Abwägung zwischen allen betroffenen öffentlichen und privaten Belangen zwingend vor. Außerdem wird über die privaten Einwendungen entschieden. Die Genehmigungsbehörde kann Ihre Einwendungen zurückweisen – oder eine Um-/Neuplanung anordnen, in der Ihre Belange besser berücksichtigt werden. Falls Ihre Einwendung nicht oder Ihrer Ansicht nach nicht ausreichend berücksichtigt wurde, können Sie wegen Nichtberücksichtigung gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen.

In jedem Falle sorgen Sie mit Ihrer Einwendung dafür, dass die prüfende Behörde sich damit befassen muss. Das führt zumindest zu einer Verzögerung des Verfahrens. Und jede Verzögerung kann zu einem “Aus” für das Projekt führen, wenn sich z. B. die politischen Mehrheitsverhältnisse (Wahlen), die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die technischen Entwicklungen oder die finanzielle Lage (leere öffentliche Kassen wegen anhaltender Finanzkrise und/oder demografischem Wandel) entsprechend ändern. Die Verzögerung des Verfahrens ist umso stärker, je mehr Leute Einwendungen schreiben und wenn diese Einwendungen eine Vielzahl von Gründen enthalten, die noch dazu möglichst individuell formuliert sein sollten.

Sicher ist : Wenn Sie keine Einwendung machen, wird Ihre Meinung garantiert nicht berücksichtigt.

Ist denn der Bau der neuen B 66 nicht längst beschlossene Sache?

Nein, überhaupt nicht. Bislang plant die Bezirksregierung lediglich den Neubau der B 66 und fertigt den “Plan” (bestehend aus Plänen, Gutachten etc.) dafür an. Dieses Planfeststellungsverfahren ist ein außerordentlich langwieriges und komplexes Verfahren. Auch wenn der politische Wille zum Bau dieser Straße die Pläne und Gutachten sicher in die vom Vorhabenträger (Bund) gewollte Richtung gelenkt wurden, muss jeder einzelne Teil dieser Planfeststellung auch objektiv korrekt und juristisch möglichst wasserdicht abgearbeitet werden. Aber schon das fragwürdige Verkehrsgutachten bietet viele Ansatzpunkte, sehr kritisch einzuhaken. Und selbst wenn die Planfeststellung nach eventueller Abweisung aller Klagen mit einem Planfeststellungsbeschluss abschliessend beschieden wird, heißt das noch lange nicht, dass absehbar die Bagger anrollen. Denn dann müssen ja erstmal die Gelder dafür zur Verfügung stehen.

Wie ist das genau mit der Auslegung und der Einwendungsfrist?

Siehe dazu unsere Hinweise auf dieser Seite.

Reicht es aus, wenn ich jetzt eine kurze formale Einwendung einreiche und später meine genauen Gründe vorbringe?

Nein! Wenn Sie die Realisierung der Planung verhindern und sich vielleicht sogar die Möglichkeit offen halten wollen, später gegen das Neubauprojekt B 66 zu klagen, dann müssen Sie jetzt (d.h. bis spätestens 8. Dezember 2010) Ihre Einwendungen erheben.

Bei dieser Einwendung müssen Sie alle wesentlichen Argumente und Einwendungsgründe ausführen, denn nur die jetzt eingewendeten Argumente werden berücksichtigt (und können Sie ggf. später in einer Klage geltend machen). Alles, was Sie erst später vorbringen, wird nicht berücksichtigt, egal wie gravierend und zutreffend es ist. Es empfiehlt sich daher, eine möglichst umfassende Aufstellung möglicher Gegenargumente einzuwenden, also auch solche Argumente, die Sie vielleicht persönlich gar nicht für besonders wichtig halten. Denn vielleicht sind es ja gerade diese Einwendungsgründe, die beim Erörterungstermin oder später in einem juristischen Verfahren zum Erfolg führen. Falls Sie eine Klage in Erwägung ziehen, sollten Sie eventuell schon jetzt bei der Formulierung Ihrer Einwendung einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Besser möglichst viele Masseneinwendungen oder mehr individuelle Einwendungen?

Generell gilt: Je mehr Einwendungen, umso besser. Ebenso wahr: Je unterschiedlicher, umso besser.
Noch besser: Sie formulieren eine individuelle, idealerweise sogar handschriftliche Einwendung gegen das Projekt. Für diesen Fall können sie gerne die hier genannten Gründe als Grundlage Ihrer Einwendung zur Hilfe nehmen.

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