Planfeststellungsverfahren Neubau B 66: Erheben Sie Einspruch gegen diese überdimensionierte Planung!

b66neuplanWenn wir nichts unternehmen, dann wird uns im Süden der Gemeinde ein unnötig großer und deshalb viel zu teurer Neubau der B 66 vor den Ortseingang gesetzt. Wir müssen also aktiv werden, und zwar schnell.

Unterstützen Sie uns! Nutzen Sie Ihr gutes Recht: Schauen Sie sich die Planungsunterlagen an ( im Bürgerbüro im Rathaus Leopoldshöhe, bis Mittwoch, 24. November) und erheben Sie persönlich Einspruch gegen diese übertriebene Planung! Verlangen Sie eine Neuplanung mit einer besseren Lösung! (Bis spätestens Mittwoch, 8. Dezember, im Rathaus Leopolshöhe oder bei der Bezirksregierung Detmold.) Wir zeigen Ihnen im Folgenden wie’s geht (allgemeine Fragen zu Ihren Einwendungsmöglichkeiten beantworten wir hier).

Was ist zu beachten?

  • Ein allgemeiner Einspruch reicht nicht aus.
  • Sie müssen der Planfeststellungsbehörde deutlich machen, für welche Ihrer (beliebigen) persönlichen Interessen und/oder Rechte Sie Beeinträchtigungen oder Gefahren befürchten.
  • Und Sie müssen konkrete Einwendungen vorbringen, die Sie in diesem Zusammenhang sehen.
  • Nur wer rechtzeitig eine Einwendung erhoben hat, kann später ggf. auch gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen.
  • Zugelassen in einer eventuellen Klage sind nur Argumente, welche zuvor in der Einwendung vorgebracht wurden; alle anderen, wie real und wichtig sie auch sein mögen, unterliegen der “Präklusion”, d.h. sind für ein späteres Verfahren nicht mehr relevant und werden, weil zu spät nachgereicht, vom Gericht nicht mehr akzeptiert!
  • Siehe auch unsere Fragen und Antworten zu Ihren Einwendungsmöglichkeiten

An wen richte ich meine Einwendungen?

  • An die Bezirksregierung Detmold, z.H. Frau Gisela Niemeier, Leopoldstraße 15, 32756 oder
  • An die Gemeinde Leopoldshöhe, Rathaus, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe

Bis wann kann ich Einwendungen vorbringen?

  • Die Einspruchsmöglichkeit endet unerbittlich am Mittwoch, 8. Dezember!
  • Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Abgabestelle, nicht der Poststempel!
  • Wenn Sie die Einwendung mit der Post versenden, kalkulieren Sie besser sicherheitshalber 3 Tage Postlaufzeit ein. Bitte reizen Sie die Fristen nicht bis auf den letzten Tag aus.

Wie formuliere ich meine Einwendungen?

  • Entweder mündlich zur Niederschrift im Rathaus oder bei der Bezirksregierung
  • Oder per Brief: Einige Formulierungshinweise finden sie hier als Textdatei (.doc) oder hier als pdf-Datei zum herunterladen.
  • Vergessen Sie nicht, eine Kopie ihrer Einwendung aufzubewahren.

Wo finde ich weitere Informationen?

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