Brunsheide: Mehr Grün, weniger Licht!

Die nächsten Ausführungsbeschlüsse zum Lebendigen Quartier Brunsheide stehen auf der Tagesordnung des Rates am 12. Juni 2025 unter TOP 21: die Gestaltung des Grünzuges und der Spielwiese, der Konzeptvergabe und das Gestaltungshandbuch. Die Themen wurden in Fachausschüssen vorgestellt und teilweise vorberaten. Für uns blieben dabei einige Fragen offen, so dass jetzt der Rat die letzte Entscheidung zu treffen hat. Wir haben für die Sitzung die Änderung der Beschlussvorlage beantragt und den Fraktionen rechtzeitig zur Kenntnis gegeben.

Die Arbeitsergebnisse zum Grünzug werden zur Kenntnis genommen. Die Ausführung des Grünzuges am zentralen Quartiersplatz ist so zu ändern, dass der ununterbrochene Verlauf entsprechend der bisherigen Vorgaben im gemeinsam beschlossenen Bebauungsplan sicher gestellt ist und weniger Fläche versiegelt wird. Das Beleuchtungskonzept ist dahingehend anzupassen, dass die im Grünzug geführten wassergebun­denen Wege nicht beleuchtet und die den Grünzug querenden Fußwege so beleuchtet werden, dass Dun­kelbereiche vermeiden werden. Das „naturnahe“ Wasserbecken soll so gestaltet werden, dass es der Idee ei­nes Naturteiches näher kommt und – wie im Rahmenplan vorgesehen – der direkte Wasserzugang möglich wird.

Nun hoffen wir auf Unterstützung unserer Anliegen, die wir wie folgt begründet haben.

Abbildung 1: Siegerentwurf Brunsheide

Der durchgehende Grünzug in der Brunsheide stellt eine der grundlegenden Ideen und ein prägendes Ele­ment des Leuchtturmprojektes Brunsheide dar. Der Grünzug soll dazu beitragen das dichtbebaute Gebiet lebendig und lebenswert zu gestalten. Im Siegerentwurf zieht sich der Grünzug im Zentralen Kreuzungspunkt am Naturteich bis weit in die Bebau­ung am zentralen Quartiersplatz bis an den Hybrid Hub. Der Naturteich bildet zusammen mit dem Grün­zug das prägende grüne Bild des Platzes.
Im geänderten Bebauungsplan ist der verkleinerte zentrale Quartiersplatz mit dem Wasserbecken und der umgebenden Verkehrsfläche ohne Bepflanzung und Grünflächen zu erkennen. Westlich davon reicht der Grünzug bis an die Gebäude und an das Wasserbecken heran. Der prägende Kreuzungsbe­reich im Grünzug in zentraler Lage des Wohngebietes ist komplett als öffentliche Grünfläche und Zweckbestimmte Parkanlage ausgewiesen. Diese Festlegungen entsprechen der grundlegenden Idee des Grünzuges.

Das in der Sitzung des Hochbau und Planungsausschuss am 13.5.2025 erstmals vorgestellte Konzept für den Grün­zug entspricht diesen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht. Darin ist der Großteil des Kreuzungsbereichs bis an das Wasserbecken heran als gepflasterte Fläche ausge­führt, die lediglich durch kleinen aufwendig herzustellen­de Inseln mit Bepflanzung unterbrochen wird. (Siehe Ab­bildung 4)
Der Grünzug hat und wird in Zukunft noch stärker einen großen Einfluss auf das Mikroklima im Quartier haben. Bauliche Bedürfnisse wie Straßenführung und Zugäng­lichkeit für Servicefahrzeuge führen dazu, dass es notwen­dig ist, größere Flächen zu versiegeln. Versiegelte Flächen führen in den zunehmend warmen Sommern zusätzlich dazu, dass Wärme gespeichert wird und die Temperaturen daher noch weiter ansteigen. Aus diesem Grund sollten möglichst wenige Flächen versiegelt und möglichst viel Bewuchs mit großen Bäumen vorgesehen werden. Diese Ziel lässt sich durch kleinere Pflanzinseln nicht erreichen. Eine Bepflanzung dieser Inseln mit großen Bäumen wird früher oder später dazu führen, dass Schäden an der Pflasterung auftreten. Weiterhin ist zu erwarten, dass die organischen Formen der Insel zu einem hohen baulichen Aufwand führen, der entsprechend hohe Kosten nach sich zieht. Wir sehen keinen sinnvollen und nachvollziehbaren Grund, den zentralen Bereich des Grünzuges großflächig zu versiegeln. Vielmehr kann durch eine naturnahe Gestaltung und Bepflanzung das Mikroklima positiv beeinflusst und ein Beitrag gegen die Erderhitzung geleistet werden.

Das Beleuchtungskonzept ist grundsätzlich zu begrüßen, da bei der Auswahl der Leuchten auf Insek­tenfreundlichkeit, Energieeinsparung und Steuerbarkeit geachtet wurde.
Die Erläuterungen der Fachplaner ließen erkennen, dass die Ausführung und Anordnung der Leuchten zu einer ungleichmäßigen Ausleuchtung der Wege im Grünzug führen. Aus eigener Erfahrung, die viel­leicht schon jeder einmal gemacht hat, führt eine solche Situation dazu, dass nach Verlassen eines Lichtkegels der Blickfeld zunächst sehr eingeschränkt ist. Dies führt dazu, dass das Sicherheitsgefühl und die Möglichkeit, die Umgebung wahrzunehmen, deutlich eingeschränkt ist.
Eine durchgängige und ausreichende Beleuchtung der Überwege von einer Seite des Quartiers durch den Grünzug zur anderen Seite erscheint sinnvoll. Personen, die sich unsicher fühlen, können dann im Dunkeln diese Wege und angrenzenden Straßen nutzen, um sich auf beleuchteten Wegen sicher durch das Quartier zu bewegen. Zur Vermeidung von Lichtverschmutzung, aus Gründen des Sicherheitsemp­findens und aus Kostengründen scheint es daher ausreichend, die den Grünzug querenden Fußwege in ausreichender Weise zu beleuchten, so das keine Dunkelfelder entstehen.

Aus dem Naturteich mit Röhricht im Siegerentwurf und Rahmenplan ist, ein „naturnahes“ Wasserbe­cken geworden, das in der Größe zudem deutlich reduziert wurde. Die Verkleinerung der Wasserfläche ist wegen der Vergrößerung des Parkhauses notwendig geworden. Die vorliegenden Gestaltungsvor­schläge haben aber nicht mehr viel bis gar nichts mit der ursprünglichen Idee zu tun. Diese Planun­gen sehen ein Wasserbecken ohne Pflanzen im Wasser vor. Das Becken wird bewusst von Vegetation am Grund freigehalten, so dass eine tote flache Fläche entsteht. Lediglich eine Bepflanzung am Rand, die durch Betonbauteile vom Wasser abgetrennt wird, soll zu einer Begrünung beitragen. Auch die noch im Rahmenplan vorgesehenen Sitzstufen, die bis ins Wasser reichen und einen Zugang zum Was­ser ermöglichen, soll es nun nicht mehr geben.
Diese Gestaltung des Wasserbeckens ist in keiner Weise mehr als natürlich zu bezeichnen, selbst na­turnah ist unpassend. Auch wenn der ursprüngliche Entwurf aufgrund der Anpassungen im Wohnge­biet nicht als Biotop ausgeführt werden kann, wäre doch eine zumindest ansatzweise natürliche Ge­staltung wünschenswert. Die aktuelle Planung erinnert stark an die unbelebten Becken der 70er Jahre ergänzt um dekorative Pflanzen.

Auch wenn die Quartierplätze in der Beschlussvorlage nicht ausdrücklich genannt werden, sind sie je­doch Teil des Gesamtplanungsentwurf „Freianlagen & Quartiersplatz“ vom 15.04.025 (Peters Winter + Partner Landschaftsarchitektur bdla). Wir nehmen dazu daher wie folgt Stellung:
Die Visualisierungen und Zeichnungen lassen erkennen, dass die Plätze mit Vegetationsinseln versehen werden sollen, die organische Formen aufweisen. Diese zweifelsohne optisch interessante Gestaltung führt allerdings zu folgenden, negativen Begleiterscheinungen:

  • Die bauliche Herstellung der organischen Formen dürfte zu erheblichen Kosten führen als bei einer schlichteren Ausführung.
  • Es wird deutlich mehr Fläche versiegelt, als dies für den Verkehr notwendig ist.
  • Bei einer Bepflanzung mit großen Gehölzen ist zu befürchten, dass die Pflasterung früher oder später beschädigt wird, weil nicht ausreichend Platz für die Wurzeln vorhanden ist.

Um der zu erwartenden Klimaerwärmung zu begeg­nen, ist es in neuen Wohngebieten zwingend geboten, Versiegelungen möglichst zu vermeiden und für aus­reichend und großflächige Schattenbildung zu sorgen. Dies ließe sich in der Brunsheide dadurch verbessern, dass auf den Quartiersplätzen ausschließlich Flächen versiegelt werden, die für den Verkehr, inklusive Ser­vicefahrzeugen, zwingend notwendig sind. So sind auch im Siegerentwurf und der Rahmenplanung eher größere rechteckige Flächen in der Mitte der Plätze angedacht. Eine solche Gestaltung würde das Mikro­klima und die Aufenthaltsqualität in den Höfen ver­bessern und gleichzeitig die Kosten für die Platzge­staltung reduzieren.
Der Belag der Quartiersplätze und Verkehrsflächen ist für ei­ne ausdrücklich gewünschte klimaschonende Wirkung aus­schlaggebend. Die Entscheidung für Betonpflaster ist nicht vertretbar. Beton ist bekanntermaßen ein sehr klimaschädli­cher Werkstoff. Den Bauausführenden machen wir genaue Vorgaben zur Nachhaltigkeit und CO2 Redukti­on. Beim Bau der Gebäude wirken wir auf eine weitestgehende Vermeidung des Baustoffes Beton hin.
Die Planungen sollten so angepasst werden, dass

  • die Versiegelungsfläche auf ein notwendiges Minimum reduziert wird,
  • die Gestaltung der Quartiersplätze vereinfacht wird, um mehr Raum für schattenspendende große Bäume und naturnähere Bereiche zu erhalten sowie Kosten für die aufwendige organische Gestaltung einzusparen,
  • der klimaschädliche Baustoff Beton für Oberflächenbeläge auf Straßen und Plätzen so weit wie mög­lich ersetzt wird, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Nachhaltigkeit zu steigern.