Einstimmige Resolution an das Land: Kommunalwahl für den 27. September ansetzen!

Nachdem der 7. Juni als Kommunalwahltermin vom Landesverfassungsgericht NRW für verfassungswidrig erklärt wurde, hat Innenminister Wolf (FDP) noch am gleichen Tag den 30. August als neuen Termin genannt. Das hätte drei Wahlen innerhalb von gut drei Monaten zur Folge und würde die Kommunen mehrere Millionen Euro zusätzlich kosten. Dagegen hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe gestern auf unseren Antrag hin protestiert und in einer einstimmigen Resolution den Landtag NRW aufgefordert, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 zusammenzulegen.

Drei Gründe sprechen für diese Zusammenlegung:

  • Dadurch lässt sich viel Arbeit und Aufwand in den Verwaltungen und lassen sich mehrere Millionen Euro Steuergelder einsparen, die für andere Zwecke sinnvoller eingesetzt werden können.

  • Die Bürgerinnen und Bürger in NRW werden entlastet, weil sie dann nicht dreimal innerhalb von drei Monaten zur Wahl gehen müssen, sondern nur zweimal – ohne in ihren demokratischen Rechten in irgendeiner Weise eingeschränkt zu werden.

  • Es ist eine Erleichterung für die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die in den Wahlbüros und in den Parteien erforderlich sind, um demokratisch offene und transparente Wahlen durchzuführen.

Mit exakt den ersten beiden Gründen hatte die CDU-FDP-Landesregierung übrigens voriges Jahr für die Zusammenlegung der Kommunal- mit der Europawahl argumentiert. Gelten diese Argumente in der schwarz-gelben Koalition im Land jetzt plötzlich nicht mehr?

 

(Die CDU im Rat nahm an der Abstimmung nicht teil; die FDP war nicht anwesend.)

Artikel kommentieren