Konjunkturpaket II: Rat lehnt öffentliche Erarbeitung eines Fahrplans ab

Erst war alles ganz ganz eilig. Die Bundestagsabgeordneten Becker (SPD) und Caesar (CDU) laden die Lippischen Bürgermeister bereits am 4.2. ins Leopoldshöher Rathaus ein, um gemeinsam zu überlegen, "für welche Projekte das vom Bund zur Verfügung gestellte Geld sinnvoll eingesetzt werden kann" [siehe Pressemitteilung]. Und Bürgermeister Schemmel (SPD) lädt am 9.2. zu einem interfraktionellen Gespräch zu diesem Thema ein. Doch gestern im Rat wurde unser Antrag abgelehnt, einen konkreten Ablauf- und Terminplan für den öffentlichen Abwägungs- und Entscheidungsprozess über die Nutzung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II zu erarbeiten. Begründung: Viel zu früh …

Zu früh für den Rat, aber nicht zu früh für inoffizielle Zirkel?

Richtig: Entschieden wird über das Konjunkturpaket frühestens heute im Bundesrat, wenn es zu keiner mehrheitlichen Entscheidung kommt sogar noch später, nach weiteren Diskussionen im Vermittlungsausschuss. Darauf haben wir auch längst hingewiesen.

Aber wieso ist eine frühzeitige Befassung mit dem Thema für eine inoffizielle Bürgermeisterrunde und für ein inoffizielles interfraktionelles Gespräch nicht nur ok, sondern sogar so dringlich, dass sie bereits Wochen vor der Entscheidung stattfinden müssen – nicht jedoch für das allein zuständige Gremium, den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe?

"Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten." (GO NRW § 40)

Wir können das nicht nachvollziehen und haben dafür in der gestrigen Ratssitzung bei der Ablehnung unseres Antrags auf Erarbeitung eines Fahrplans (nicht auf Verteilung der Mittel!) auch keine plausible Erklärung bekommen.

Übrigens weigerte sich Bürgermeister Gerhard Schemmel gestern trotz unserer ausdrücklichen Nachfrage, den Rat im Rahmen des Tagesordnungspunktes "Informationen des Bürgermeisters" über die Inhalte und Ergebnisse der Bürgermeisterrunde und der interfraktionellen Gespräche zu informieren. Obwohl die Gemeindeordnung NRW den Bürgermeister in § 62 (4) ausdrücklich verpflichtet, die Gemeindevertretung (den Rat) zu informieren (nicht die Fraktionen)!

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