Klimaschutzprojekte für Leopoldshöhe: Gerne beantworten wir die Fragen der SPD 13. August 200827. Oktober 2024 Anfang Juni haben wir im Rat einen umfangreichen umweltpolitischen Antrag gestellt, der das Ziel hat, in den nächsten Jahren einige sehr konkrete Klimaschutzprojekte für Leopoldshöhe zu realisieren. SPD-Fraktionsvorsitzender Dirk Puchert-Blöbaum hatte schon in der Ratssitzung deutlich gemacht, dass die SPD sich sehr für unseren Antrag interessiert und sich eingehend mit ihm befasst hatte. Allerdings hatten die Sozialdemokraten einige Fragen. Inzwischen haben wir den kompletten Fragenkatalog von der SPD-Fraktion erhalten – und beantworten ihn natürlich gerne! (Am besten öffnen Sie mit diesem Link ein weiteres Fenster, um unseren Antrag, die Fragen der SPD und unsere Antworten einfacher vergleichen zu können.) Der Fragenkatalog der Leopoldshöher SPD (kursiv) und unsere Antworten Zu 1.1: Was sind Bürgersolaranlagen? "Bürgersolaranlage" ist der Fachausdruck für eine "von Privatpersonen gemeinschaftlich betriebene Photovoltaikanlage. Es handelt sich dabei um eine Beteiligungsgesellschaft, in der die einzelnen Gesellschafter Beiträge investieren, die zur Schaffung einer gemeinsamen Solaranlage genutzt werden" (siehe Wikipedia). Bürgersolaranlagen werden bundesweit in hunderten Kommunen vorangetrieben (auch von SPD-Fraktionen, beispielsweise in Feucht, in Usingen, in Chemitz, in Eckernförde). Zu 1.2: Sprachliche Klarstellung der unbestimmten Begriffe: Was bedeutet „Erstellung neuer Strom verbrauchender Einrichtungen? Wie groß ist „entsprechend dimensionierte“ Photovoltaikanlage konkret? Wenn die Gemeinde etwas anschafft oder baut, was Strom verbraucht (beispielsweise einen neuen Kindergarten oder den neuen Brunnen auf dem Marktplatz), soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden, die genau die dafür erforderliche Strommenge produziert. (Bei zu großem Bedarf, der in Leopoldshöhe nicht gedeckt werden kann, darf alternativ natürlich auch auf nachhaltig produzierten Strom aus anderen Kommunen zurückgegriffen werden!) Zu 2.1: Wie soll das Projekt finanziert werden, da es ja kostenlos sein soll? Aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Einen Deckungsvorschlag werden wir bei den Beratungen machen. Warum dürfen Besitzer von nach 1996 gebauten Gebäuden keine Energieberatung erhalten? Weil bekanntlich die "Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz (Wärmeschutzverordnung – WSchV)" zuletzt 1995 novelliert wurde und deshalb das Einsparpotenzial bei Gebäuden, die bereits nach diesem Standard gebaut wurden, deutlich geringer ist. Daher die Konzentration auf die Altbauten, bei denen es sich energetisch (und damit auch finanziell) am meisten lohnt. Wie lang ist die Dauer einer Kurzberatung genau? Das ist nach fachlicher Beratung im Ausschuss festzusetzen und natürlich auch davon abhängig, wieviel Geld die Gemeinde dafür investieren will. Die Kurzberatung muss aber lang genug sein, um das Gebäude in Augenschein nehmen zu können und um das individuelle energetische und finanzielle Einsparpotenzial überzeugend aufzeigen zu können. Woraus ergibt sich der Schluss, dass aus der kostenlosen Energieberatung für Leopoldshöher Betriebe Aufträge resultieren? Weil viele Energiesparmaßnahmen an Gebäuden nicht in Eigenarbeit, sondern nur von Fachleuten durchführbar sind. Dafür gibt es in der Gemeinde zahlreiche qualifizierte Handwerker und Firmen, die bestimmt nicht alle teurer und schlechter sind als die in Nachbarkommunen, also bei Auftragsvergaben zum Zuge kommen werden. Zu 2.2: Was genau bedeutet „praktisch orientiert“? Ausdrücklich und allein bezogen auf konkrete Handlungsanleitungen, die dabei helfen, Energie (und damit Kosten) zu sparen. (Also keine allgemeinen Informationsveranstaltungen oder generelle Diskussionen über Klimaschutz.) Und wer soll diese Informationsveranstaltungen durchführen? Von Politik (und Verwaltung) auszuwählende unabhängige Fachleute und Fachbüros. Wie werden diese finanziert? Aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Einen Deckungsvorschlag werden wir bei den Beratungen machen. Zu 2.3: Was konkret ist ein Energieeffizienzbericht? "Energieeffizienz" ist der spätestens mit der EG-Richtlinie 2002/91/EG (Energy Performance of Buildings Directive [EPBD]) auch rechtlich wirksam gewordene Fachausdruck für den möglichst geringen Einsatz von Energie beim Herstellen oder Anbieten von Waren, Dienstleistungen oder Energie jeglicher Art. Ein Energieeffizienzbericht für die kommunalen Gebäude ist deshalb ein Bericht über den konkreten Endenergiebedarf der kommunalen Gebäude, aus dem sich (durch Vergleich mit technischen und/oder rechtlichen Standards) die Effizienz ablesen lässt. Wie soll dieser finanziert werden? Aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Schließlich ist der sorgsame Umgang mit Steuergeldern eine zwingende öffentliche Aufgabe – und ineffizente Energieverschwendung ist immer auch die Verschwendung von Steuergeldern. Welches Personal der Verwaltung ist entsprechend ausgebildet, um einen derartigen Fachbericht zu erstellen? Alle, die anhand der Abrechnungen der Energieversorger eine Liste zusammenstellen können, aus der der tatsächliche und der technisch gegenwärtig mögliche (bzw. für Neubauten längst geforderte) Energieverbrauch sowie die energierelevanten Kennzeichen (Fläche, umbauter Raum …) der gemeindlichen Gebäude hervorgehen. Soll dies von den derzeitigen Verwaltungsmitarbeitern geleistet werden? Ja! Zumal die Suche nach Einsparungsmöglichkeiten (es geht immer auch um die Kosten!) eigentlich sowieso selbstverständlicher Bestandteil einer soliden, verantwortungsbewussten Haushaltsführung sein sollte. Und es nicht allzuviel Aufwand bedeutet. Wenn ja, wie soll das gehen? Durch Überarbeiten der Liste, die die Verwaltung schonmal ansatzweise erstellt hat. Zu 2.5: Was sind Energieleitlinien? Leitlinien sind allgemeine Vorgaben oder Ziele, an denen sich das konkrete Handeln orientiert. (Das Grundsatzprogramm der SPD ist beispielsweise eine Sammlung von Leitlinien für sozialdemokratische Politik.) Energieleitlinien sind entsprechend Leitlinien über die erwünschte Art und den angestrebten Gebrauch von Energie. Eine Energieleitlinie ist beispielsweise das in vielen Kreisen und Kommunen vereinbarte Ziel, bis 2020 den Energieverbrauch um 40% zu senken. Oder nur noch nachhaltig produzierte Energie zu nutzen. Oder gänzlich auf Kernenergie zu verzichten. Die geforderten Aussagen sind nach unserer Ansicht nur von speziell ausgebildeten Ingenieuren oder Architekten oder Sachverständigen im Wärmeschutz leisten. Derartiges Personal steht der Gemeinde nicht zur Verfügung? Nein, solche allgemeinen Zielvorgaben können auf Basis des bei allen Ratsmitgliedern und in allen Parteien allgemein verfügbaren Wissens problemlos vom Rat entschieden werden. Es ist mehr eine Frage des Entscheidens als des Wissens (siehe beispielsweise die Leitlinien "Kommunales Klimaschutzprogramm" der SPD-Fraktion in Hannover, von denen wir uns gerne noch einige abschauen können, die über unseren Antrag hinausgehen). Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung von Energieleitlinien? Wie soll das finanziert werde? Keine Zusatzkosten über routinemäßige Ausschuss- und Ratssitzungen hinaus. Zu 2.7: Wer entscheidet, welcher Anbieter gewählt werden? Der Rat (oder zuständige Ausschuss) auf der Basis der bundes- oder europaweit eingeholten Angebote. Wie werden die aus der Umstellung möglicherweise entstehenden Mehrkosten gedeckt? Durch allgemeine Haushaltsmittel (bzw. Betriebsmittel). Zu 3.0: Dürfen Eigentümer von Privatgrundstücken zukünftig keine baulichen Anlagen (Häuser) mehr errichten, wenn sie keine Solaranlagen oder geothermische Anlagen bauen wollen oder können? Da das Baugesetzbuch diese Möglichkeit ausdrücklich nicht nur einräumt, sondern sogar fordert: Ja! (Bauwilligen werden in B-Plänen ja völlig selbstverständlich auch viele andere Vorgaben gemacht, weil sie in öffentlichem Interesse sind. Und Energieeffizienz sowie Klimaschutz sind von höchstem öffentlichen [und angesichts steigender Kosten auch privaten] Interesse.) Dürfen sie auch nicht bauen, wenn sie etwa die finanziellen Mittel für deratige Zusatzanlagen nicht haben? Wenn der B-Plan das zwingend vorschreibt: Ja! (Knappe Kasse ist ja auch kein Grund, etwa gegen die Energieeinsparverordnung [EnEV] oder Sicherheits- oder andere Vorschriften zu verstoßen.) Sind derartige zwingende Festsetzungen rechtlich haltbar? Ja, darum wurden sie ja explizit ins Baugesetzbuch aufgenommen. Zu 4.1.: Bitte klarstellen: Was sind „Verbesserungsmöglichkeiten“? Alles, was die Attraktivität und Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer erhöht und das gefahrlose und zügige Radfahren von einem Punkt zu einem anderen erleichtert. Was sind „Schwachstellen“? Alles, was die Attraktivität und Sicherheit beim Radfahren behindert und das gefahrlose und zügige Radfahren von einem Punkt zu einem anderen erschwert. Wer definiert dies? Diese Definitionen sind Allgemeinwissen. Wer soll ein derartiges Konzept erarbeiten? Der zuständige Ausschuss auf der Basis von eigener Anschauung, Meldungen und Forderungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie ggf. Aussagen von Fachleuten (siehe sonstige Straßenbaumaßnahmen, bei denen wir so verfahren). Wie soll ein derartiges Konzept finanziert werden? Wie sollen die jährlich umzusetzenden Maßnahmen finanziert werden? Aus allgemeinen Haushaltsmitteln – wie alle anderen baulichen oder sonstigen Verkehrsmaßnahmen auch (siehe aktuell die langfristige Planung der Straßenbaumaßnahmen). Zu 6.1: Was bedeutet mittelfristig? In zwei bis drei Jahren (das hängt ja auch von den Abwicklungsmöglichkeiten ab). Was sind Nahwärmeinseln? Kleinere Heizkraftwerke (Biomasse, BHKW …), die kleinräumig benachbarte Gebäude mit Wärme versorgen (und sich im Gegensatz zu Fernwärmenetzen insbesondere auch im Altbestand realisieren lassen) – und in vielen anderen Kommunen seit Jahren längst realisiert und gefördert werden, auch mit SPD-Beteiligung (siehe beispielsweise Marburg oder Köln). Zu 7.1.: Was ist der „European Energy Award“? Der European Energy Award® (eea®) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Klimaschutzaktivitäten einer Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale des nachhaltigen Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können (siehe die offizielle Website des eea). Derzeit nehmen daran 129 deutsche Gemeinden teil, in unserer Nähe u.a. Bielefeld, Blomberg, Borgentreich, Borgholzhausen, Reda-Wiedenbrück. Welche Voraussetzungen sind für den „European Energy Award in Silber“ zu erfüllen? Siehe hier. Ist die Teilnahme mit Kosten verbunden? Ja, siehe hier. Warum soll die Bewertung mit 5 Prozentpunkten verbessert werden? Um eine konkrete Vorgabe zu haben. Wir können uns gerne auch auf mehr einigen. Was bedeutet dies konkret? Das ist im Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsprozess zu ermitteln (siehe hier). Welche Voraussetzungen gelten für den European Energy Award in Gold? Siehe hier . Zu 8.1: Was soll in einem Erfolgs- und Erfahrungsbericht stehen? Welche der Projekte und Maßnahmen im letzten Jahr in welcher Weise realisiert (oder unterlassen wurden) und welche Erfahrungen dabei gemacht wurden. Wer soll derartiges erstellen? Die Verwaltung. Wie hoch sind die Kosten? Gering, zumal die kritisch reflektierende Rückschau in Projekten und Tätigkeiten eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist und deshalb sowieso routinemäßige Alltagspraxis der Verwaltung sein sollte. Warum soll dies in der Septembersitzung dem HFA vorgelegt werden und nicht dem Fachausschuss? Weil dann noch haushaltsrelevante Überlegungen und Beschlüsse möglich sind (darum September) und weil viele Maßnahmen ausschussübergreifend sind (darum HFA). Aber auch das ist nur ein Vorschlag! Wir hoffen, dass diese Antworten dabei helfen, möglichst bald möglichst viele unser Klima (und zumindest langfristig die Gemeindekasse) schützende Maßnahmen in Leopoldshöhe anzupacken!