Am 17. Juni hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW einen neuen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. „Wir wollen gesundes Trinkwasser für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wir möchten die Kommunen besser unterstützen und die Umwelt schützen. Dafür brauchen wir auch eine breitere Akzeptanz dafür, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen“, so Minister Remmel in einer Pressemitteilung.
Die wichtigsten Klarstellungen: Bagatellschäden (zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung) müssten nicht repariert werden. Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich sei, treffe – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – die Gemeinde. Dabei könne eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986 30 hilfreich sein. Schwere Schäden müssten danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren.
Fristen in Leopoldshöhe sind um ein Jahr verlängert
Um die Ergebnisse der über diese Verordnung hinausgehenden Diskussionen im Landtag abwarten zu können, hat der zuständige Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung inzwischen vorgeschlagen, die Fristen für die Dichtheitsprüfung, die in den drei bisher verabschiedeten Satzungen (siehe unten) festgelegt wurden, jeweils um ein Jahr zu verlängern. Diesem Vorschlag ist der Rat in seiner Sitzung am 12. Juli einstimmig gefolgt, womit die Fristen jetzt verlängert sind. Wenn alle Entscheidungen auf Landesebene getroffen sind, wird die Gemeinde diese Satzungen noch einmal überprüfen und ggf. anpassen.
Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung Ihrer privaten Abwasserkanäle
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Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen im Landtag NRW „Kommunen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der landesweiten Umsetzung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen unterstützen“ (öffnet pdf)
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Der aus diesem Antrag resultierende Erlass des zuständigen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 17. Juni mit einem ausführlichen Bildreferenzkatalog mit konkreten Beispielen (öffnet pdf)
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Der Fristenplan (pdf), den der Rat am 30. September 2010 beschlossen hat, und in dem die Fristen für die Dichtheitsnachweise in den verschiedenen Gebieten der Gemeinde bereits unter den Aspekten Fremdwassermengen (Pumpkosten etc.), Alter der Kanäle und anstehende Kanalerneuerungen gemäß Kanalkataster/SüwVKan bis 2021 gestreckt sind
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Die bisher beschlossenen Satzungen für Leopoldshöhe (die Sie auf dieser Seite der Gemeindewebsite finden):
Wasserschutzgebiete I und II
Gewerbegebiet Greste
Bereich Möbel Filies / Milser Heide
In Leopoldshöhe gibt es inzwischen auch eine Bürgerinitiative „Dichtheitsprüfung – Nein danke!“, die auf dieser Website über ihren Widerstand gegen Dichtheitsprüfungen informiert.
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