Zukunftschance vertan: Windkraft adé …

Was wollen wir für die Zukunft von Leopoldshöhe? Wir wollen eine Gemeinde, die investieren kann – in moderne Schulen und Kita, lebendige Vereine und gute Infrastruktur. Dafür brauchen wir Einnahmen. Wir hatten die Gelegenheit, die Energiewende aktiv mitzugestalten und finanziell davon zu profitieren. Der Naturschutz und das Wohlbefinden der Anwohner sind dabei nicht verhandelbar und durch klare Gesetze geschützt. Durch den 1000m-Abstandsbeschluss fallen alle potenziellen Suchräume weg. So fesseln wir uns selbst durch pauschale Abstände.

Es wird suggeriert, dass nur ein pauschaler Abstand von 1.000 Metern Schutz bietet. Doch echter Schutz für die BürgerInnen – ob beim Lärm, beim Schattenwurf oder beim Naturschutz – folgt physikalischen Gesetzen und strengen Prüfverfahren, keiner willkürlichen Grenzziehung auf einer Karte. Jede einzelne Anlage muss im Genehmigungsverfahren nachweisen, dass sie alle Grenzwerte strikt einhält. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird die Anlage nicht gebaut. Ist sie gebaut, werden die Grenzwerte am fertigen Windrad nochmals geprüft und bei Nichteinhaltung wird abgeschaltet – egal, ob ein Windrad 500 oder 2000m entfernt von einem Wohnhaus steht. So einfach ist das.

Warum wurde eine Tür zuschlagen, bevor wir überhaupt wissen, was dahinter liegt? Vertrauen wir doch auf unsere Fachbehörden und die Gesetze. Wenn ein Windrad zu laut ist, wird es nicht gebaut. Das ist Fakt. Alles andere ist Panikmache zulasten unseres Haushalts und damit der Zukunft unserer Gemeinde. Wir wollen auf der Basis von Fakten entscheiden können!

Wert den angrenzenden Immobilien
Aktuelle Analysen des Potsdam-Instituts und UC Berkeley von 2024 zeigen, dass bei realen Verkäufen nur minimale Effekte von ca. 1 % entstehen, die zudem nach wenigen Jahren wieder verschwinden. Durch die Einnahmen aus der Windkraft kann die Gemeinde in Infrastruktur investieren, was die Attraktivität und somit die Immobilienwerte im gesamten Ort langfristig steigern kann.

Schattenwurf
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) minimiert diesen Effekt durch die Regelungen von maximal 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag auf Wohngebäude. Moderne Anlagen schalten bei Überschreitung ohne Entschädigung ab. Laut Aussage von (ehemaligen) Mitarbeitern des Kreises Lippe werden in der Realität Windräder nicht genehmigt, die Schattenwurf auf Gebäude erwarten lassen.

Schallschutz und Infraschall
Die Einhaltung der TA Lärm stellt sicher, dass Grenzwerte für die Lautstärke in Wohngebieten strikt eingehalten werden müssen. Umfassende Messungen (u.a. durch Landesumweltämter) zeigen, dass Infraschall von Windrädern bereits in geringer Entfernung deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle und weit unter den Werten von Verkehrslärm liegen.

Natur- und Artenschutz
Jede Anlage durchläuft eine detaillierte Artenschutzrechtliche Prüfung. Der Schutz von Fledermäusen und Vögeln wird durch Abschaltzeiten bei bestimmten Windgeschwindigkeiten oder Erntezeiten gesetzlich gesichert.

Sicherheit
Jedes technische Bauwerk aber auch die Natur bergen Risiken. Windräder bergen nachweislich deutlich weniger Risiken als andere technische Bauwerke.

Die Grenzwerte müssen immer eingehalten werden. Dies gilt für die tatsächlich am fertigen Windrad auftretenden Effekte. Bei Nichteinhaltung wird abgeschaltet.

Eine Prüfung auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) bietet weitaus mehr Sicherheit als die pauschale 1000m-Regelung. Sie schafft eine rechtlich klare Grundlage für Entscheidungen der Politik.

Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung könnten auf dieser Basis ausgeräumt werden. In der öffentlichen Debatte werden sie jedoch geschürt und für politische Eigeninteressen genutzt – zu Lasten des Gemeinwohls.