Drei GRÜNE im neuen Rat

Zukünftig werden die grünen Themen und Positionen im Gemeinderat von drei Ratsmitgliedern vertreten. Sie ziehen über die Reserveliste in den Rat ein. Mit 9,62 Prozent der Stimmen bilden sie nach derzeitigem Stand die kleinste Fraktion.

Am 1. November beginnt die neue Legislaturperiode bis 2030. Derzeit bereiten die Parteien und Gruppen der gewählten Ratsmitglieder die konstituierende Ratssitzung vor, die am 20. November um 18.30 im Ratssaal geplant ist. Alle Sitzungen des Gemeinderates und die Tagesordnung sind öffentlich und werden rechtzeitig im Ratsinformationssystem angekündigt.

Zur konstituierenden Ratssitzung lädt der direkt gewählte Bürgermeister ein. Auf der Tagesordnung stehen in der Regel die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister, die Wahl der Ausschüsse und die Besetzung der Ausschussvorsitze sowie die Beratung und Beschlussfassung neuer Geschäftsordnungen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Verpflichtung der Ratsmitglieder. Der vorgeschriebene Text lautet:

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen“. 

Die Ratsmitglieder sind gemäß § 43 GO NW bei ihrer Tätigkeit ausschließlich an das Gesetz und die eigene freie, auf das öffentliche Wohl ausgerichtete Überzeugung gebunden und nicht an Aufträge. 

Zuvor, aber auch erst ab 1. November, können Ratsmitglieder im Rahmen einer konstituierenden Sitzung Fraktionen begründen und gehören ihr als Mitglied an. Bei Räten bis 50 Sitzen müssen einer Fraktion mindestens zwei Ratsmitglieder angehören.

Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Rats- oder Ausschussmitgliedern, die sich auf Basis gleicher politischer Ziele zusammenschließen.  Die Fraktionen wirken bei der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in den Vertretungen mit. Die innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. 

Daher können sich die neu gewählten Ratsmitglieder bereits zuvor über eine künftige Zusammenarbeit und Fraktionsbildung verständigen. In einer vorbereitenden Sitzung der „neuen“ Fraktion kann die innere Struktur in einer vorzubereitenden Geschäftsordnung festgelegt werden. Jede Fraktion gibt sich ein eigenes Statut, in dem Abstimmungsverfahren sowie Aufnahme und Ausschluss geregelt werden. Die Fraktionen wählen einen Vorsitzenden oder eine Doppelspitze aus ihrer Mitte.