Stromausschreibung: Betriebsleitung ignoriert Satzung sowie Beschluss des Umweltausschusses

Absolut unverständlich: Es gibt eine Satzung, die dem Kommunalen Gebäudemanagement ökologisch nachhaltiges sowie zukunftsweisendes Vorgehen vorschreibt. Es gibt einen einstimmigen Beschluss des Umweltausschusses vom 18. September, dass bei der Ausschreibung des nächsten Stromliefervertrages (ab 2010) Ökostrom mit ausgeschrieben werden soll. Es wurde gerade wieder vom Uno-Weltklimarat gewarnt, dass sich die bedrohliche Entwicklung des Klimas immer mehr beschleunigt. Und was macht die Betriebsleitung des Kommunalen Gebäudemanagements? Sie sieht „keinen Handlungsbedarf“ für die Ausschreibung von Ökostrom als Alternativposition! Also noch nichteinmal für das unverbindliche Einholen von Angeboten!

Hanebüchene Vorlage und Argumentation …

Warum soll Ökostrom nach Meinung der Betriebsleitung (die übrigens nur für einen Teil des kommunalen Stromankaufs zuständig ist) nicht mit ausgeschrieben werden? Trotz einer eigentlich verpflichtenden Satzung, trotz eines eigentlich bindenden Beschlusses?

In der Vorlage steht: Weil E.ON jetzt schon 17,44% Ökostrom liefere. [Das reicht offenbar schon aus?!?] Und weil es besser sei, die gesparten Mehrkosten in den eigenen Gebäudebestand zu investieren. Dadurch könnten „vergleichbare Umwelteffekte vor Ort in der Gemeinde erzielt werden und kämen somit auch den hier lebenden Menschen direkt zu Gute“.

Diese „Begründung“ kann uns nichtmal ansatzweise überzeugen, zumal sie einfach nur dahergesagt und durch keinerlei Zahlen und Fakten untermauert wird. Deshalb fragen wir nach:

  • Wie hoch sind denn die erwähnten Mehrkosten von Ökostrom für die Gemeinde Leopoldshöhe [in Euro]?

  • Wie valide und belastbar ist eine solche Schätzung – ohne über konkrete Ausschreibungsergebnisse zu verfügen?

  • Wie viele Tonnen CO2 emittiert die Gemeinde Leopoldshöhe jährlich, wenn sie ihren Strom bei einem konventionellen Stromanbieter bezieht?

  • Wie viele Tonnen CO2 emittiert die Gemeinde Leopoldshöhe jährlich, wenn sie ihren Strom von einem klimaneutralen Ökostromanbieter bezieht?

  • Im Vergleich dazu: Wie viele Tonnen CO2 ließen sich pro Jahr durch die vorgeschlagene Investition der gesparten Kosten [siehe die erste Frage] in die energetische Sanierung gemeindeeigener Gebäude einsparen?

  • Wieso kommen die Umwelteffekte des Bezugs von CO2-neutralem Ökostrom „den hier lebenden Menschen“ nicht „direkt zu Gute“?

… und plötzlich eine bemerkenswerte Eile

Erstaunlich ist auch die unvermittelte Dringlichkeit, mit der das Ganze (mal wieder) durchgezogen werden soll. Der Umweltausschuss hatte bereits im September einstimmig beschlossen, diesmal auch Ökostrom mit auszuschreiben. Und jetzt wird (übrigens nicht mal mehr fristgerecht) plötzlich zu einer außerplanmäßigen Ausschusssitzung eingeladen, die nur den einzigen Tagesordnungspunkt Ausschreibung der Stromlieferungen hat. Obwohl es in gut zwei Wochen eine planmäßige Sitzung gibt. Und obwohl die Betriebsleitung mehrere Monate Zeit hatte, die Ausschreibung fristgerecht vorzubereiten.

Die Mehrkosten für diese Extrasitzung, die wären wirklich besser in Energiesparmaßnahmen investiert …

 

 

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