Alle Fraktionen im Rat der Gemeinde Leopoldshöhe sind sich im Planfeststellungsverfahren B 66 einig: Die von Straßen.NRW vorgelegte Planung zum Neubau der B 66 zwischen Asemissen und Hillegossen muss verbessert werden. Einstimmig hat der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr heute deshalb erhebliche Bedenken vorgebracht und bei der Bezirksregierung Detmold offiziell eine Verbesserung der Planung beantragt. Kritik übt die Gemeinde mit ihrer – im Vorfeld der Sitzung gemeinsam erarbeiteten – Einwendung vor allem an der Gefährdung der Trinkwasserversorgung und des Grundwassers, am Kreuzungsbauwerk B 66 / L 751 mit zwei Kreiseln und einer Brücke sowie am hohen Flächenverbrauch. Deshalb fordert sie (wie wir in unserer eigenen Stellungnahme) unter anderem eine höhengleiche Kreuzung am Scherenkrug mit nur einem Kreisel, einen Verzicht auf tiefe Einschnitte, sowie eine geringere Breite der B 66. Ein klares Signal für eine zeitgemäßere, angemessenere, kostengünstigere Planung – an dem wir mit unserer gründlichen Vorarbeit nicht ganz unbeteiligt sind …
Die gemeindlichen Einwendungen zum Neubau B 66 im Wortlaut:
„Die Gemeinde Leopoldshöhe stimmt mit den planenden Stellen grundsätzlich überein, dass Verbesserungsbedarf beim Verkehrsfluss auf der B 66 und an der Kreuzung B 66 / L 751 besteht. Sie hat allerdings erhebliche Bedenken, was die jetzt vorgelegte und der Planfeststellung zugrunde liegende konkrete Planung betrifft.
- Die Gemeinde Leopoldshöhe sieht folgende Gefahren und Probleme:
- Die Gefährdung der Trinkwasserversorgung und des Grundwasserhaushaltes generell durch die Verlegung und den Neubau der vierspurigen B 66, mit Tangierung bzw. Ausbau bis in den Bereich des Brunnenfeldes, mit einem tiefen Einschnitt ins Gelände (siehe auch die Stellungnahme des Wasserwerkes)
- Die Form der Verknüpfung von B 66 und L 751 (Verkehrsführung über zwei – verhältnismäßig enge – Kreisverkehre plus ein Brückenbauwerk)
- Die Breite der neuen Trasse der B 66
- Den erheblichen Flächenverbrauch, insbesondere die Versiegelung wertvoller landwirtschaftlicher Böden
- Daraus resultierend die Größe (12 ha) der erforderlichen Ausgleichsflächen
- Die erschwerte, weil mit deutlichen Umwegen verbundene Anbindung der landwirtschaftlichen Flächen an die bewirtschaftenden Betriebe
- Den unzureichenden Lärmschutz
- Die Sicherung des ÖPNV während der Bauphase
- Um die Gefahren für Trinkwasserversorgung und Grundwasser auszuschließen und um den Gesamtflächenverbrauch zu minimieren, beantragt die Gemeinde Leopoldshöhe zu prüfen, ob die Planung wie folgt verbessert werden kann:
- Verzicht auf oder deutliche Reduzierung der Grund- und Trinkwasser gefährdenden Einschnitte ins Gelände
- Eine höhengleiche Straßenverknüpfung an der Kreuzung B 66 / L 751 mittels eines einzigen großen, leistungsfähigen Kreisels (statt der zwei Kreisverkehre mit Brückenbauwerk)
- Geringere Breite der B 66, z.B. durch Verzicht auf den breiten Trennstreifen
- Insgesamt schonenderer Umgang mit den vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen (Verringerung des Flächenverbrauchs und der versiegelten Bereiche)
- Im Bereich der alten B 66 vor dem Hof Hansing sollte ein zusätzlicher Lärmschutzwall errichtet werden.
- Außerdem unterstützt die Gemeinde Leopoldshöhe die Änderungswünsche der betroffenen Landwirte, einschließlich der Anbindung des Gewerbegebietes über die Alleestraße anstelle über die alte Trasse der B 66 und die Hansastraße.„
- Über diese grundsätzlichen hinaus nennt die Gemeinde Leopoldshöhe in ihrer einstimmig beschlossenen Stellungnahme noch spezifischere, technische Einwendungen und Vorschläge, die von der Verwaltung erarbeitet worden waren.
-
- Siehe ergänzend auch:
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