Grundstücksverkauf „Grünes Dreieck“: Rechtskonform, transparent und demokratisch war das nicht

Jahrlang hat die Verwaltung nichts unternommen, um das "Grüne Dreieck" gegenüber der Tankstelle in Leopoldshöhe zu verkaufen. Noch nichtmal in der Immobilienbörse auf der Website der Gemeinde war das Grundstück aufgeführt. Doch Anfang Februar sollte plötzlich alles ganz ganz schnell gehen: Per Dringlichkeitsentscheidung wollte Bürgermeister Schemmel das Gewerbegrundstück innerhalb weniger Tage verkaufen (siehe LZ und NW vom 10.4.2008). Ohne die (rechtlich eigentlich zwingende) Einbeziehung der zuständigen Ausschüsse, ohne Mitsprache der Ratsfraktionen, ohne jegliche (sachlich gebotene) Erörterung möglicher Bedenken und Einwände. 

Rechtlich zulässig ist dieses Vorgehen nicht

Die Gemeindeordnung NRW ist in § 60 diesbezüglich unmissverständlich: Eine Dringlichkeitsentscheidung ist ausschließlich dann zulässig, wenn eine Einberufung des zuständigen Ausschusses nicht rechtzeitig möglich ist und wenn die Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann, "weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können".

Es drohten aber keinerlei, schon gar keine erheblichen Nachteile oder Gefahren für die Gemeinde. Es gab noch nichtmal eine Dringlichkeit: Der Grundstücksverkauf hätte problemlos in der nächsten planmäßigen Ausschusssitzung (oder sogar noch etwas früher im Rat) entschieden werden können. Weshalb die Dringlichkeitsentscheidung vom zuständigen Ausschuss dann auch nicht genehmigt wurde (siehe LZ und NW vom 10.4.2008). 

Demokratisch und transparent ist es auch nicht

Erst auf unsere energische Intervention und unseren Antrag hin wurden die allein zuständigen und entscheidungsbefugten Fachausschüsse in das Verkaufsvorhaben einbezogen. Obwohl ein Grundstücksteil mitverkauft werden sollte, der im rechtskräftigen Bebauungsplan noch als Rad- und Gehweg ausgewiesen ist. Obwohl einige gravierende Argumente gegen eine gewerbliche Bebauung an dieser Stelle sprechen. Obwohl die Politik und damit die Gemeinde nur durch dieses Einbeziehen Einfluss auf die Nutzung und Gestaltung des Grundstücks nehmen kann.

  • Warum wollte Bürgermeister Schemmel nicht, dass diese Fragen in den politischen Gremien zunächst einmal sachlich erörtert und politisch abwogen werden, bevor eine Verkaufsentscheidung gefällt wird? 
  • Warum mussten wir die rechtlich und demokratisch eigentlich zwingende Beteiligung der Ausschüsse erst ausdrücklich beantragen?
  • Warum wurde auch dann noch (entgegen unserem Fraktionsantrag) die Sondersitzung des Betriebsausschusses LIL (8.4.) am Tag vor dem die möglichen verkehrlichen Probleme erörternden Verkehrsausschuss (9.4.) angesetzt?

Wir bestehen auf transparenten, rechtskonformen und sachlich fundierten Entscheidungen

Wenn wir für unsere Vorschläge und Überzeugungen nach einer ausführlichen Diskussion in den zuständigen Gremien keine Mehrheit bekommen, damit können wir leben.

Wenn wir als Ratsfraktion aber gar nicht ernsthaft in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und dadurch den Eindruck haben müssen, dass (aus welchen Gründen auch immer) eine sachliche Auseinandersetzung und demokratische Entscheidung überhaupt nicht erwünscht ist, dann dürfen wir und werden wir das nicht hinnehmen.

 

 

 

Artikel kommentieren