Umgestaltung Ortsdurchfahrt Asemissen: Wir brauchen endlich klare Zahlen!

Seit Februar beschäftigt sich der Verkehrsausschuss mit dem unterstützenswerten Antrag der CDU, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität die Ortsdurchfahrt in Zentrum von Asemissen umzugestalten. Aber es geht nicht voran, weil die Verwaltung immer noch nicht geklärt und dargelegt hat, in welchem Umfang diese Maßnahme beitragspflichtig nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) ist. Aus lauter Angst, diese Beiträge könnten zu hoch ausfallen, soll das Konzept jetzt sogar bis zur Unkenntlichkeit und Wirkungslosigkeit geschrumpft werden. Dabei wissen wir doch noch gar nicht, ob die Anwohnerbeiträge wirklich unzumutbar hoch ausfallen würden. Und sollten deshalb eine umfassende Sanierung nicht vorschnell verwerfen.

Klarer Auftrag an die Verwaltung

Bereits bei der ersten Beschäftigung mit dem CDU-Antrag hatte die Verwaltung den Auftrag bekommen, "bis zur Sitzung am 09.04.2008 zu prüfen, ob Gebühren nach dem KAG erhoben werden müssen".

Doch auch acht Monate später gibt es immer noch keine Beispielberechnung (wie es sie – auch reichlich spät – für die Ortskernsanierung im Zentrum Leopoldshöhes gab). Im Gegenteil: Die Verwaltung irritiert den Ausschuss mit immer wieder ein bisschen anderen Aussagen. Und Bürgermeister Gerhard Schemmel verweist darauf, dass das Ganze so kompliziert sei … 

Die Satzung ist eindeutig genug

Klar, ein paar Daten über die Grundstücksgrößen und die geplanten Maßnahmen braucht es schon. Aber die liegen der Verwaltung vor und auf dieser Basis ist es keine unlösbare Aufgabe, beispielhaft die KAG-Beiträge zu berechnen – auch in verschiedenen Varianten. Schließlich gibt die seit 1984 unveränderte KAG-Satzung der Gemeinde klare Vorgaben:

  • Die anliegenden Grundstückseigentümer sind nach der Grundstücksfläche und ihrer Ausnutzbarkeit (Geschosse) an den tatsächlichen Aufwendungen (Kosten) zu beteiligen.

  • Bei Hauptverkehrsstraßen (wie der L 751) haben alle Anlieger zusammen folgende Anteile der Gesamtkosten zu tragen:

    • 10 % der Kosten für Fahrbahnen und Radwege einschließlich Sicherheitsstreifen,

    • 45 % der Kosten für Parkstreifen und Gehwege,

    • 40 % der Kosten für kombinierte Geh-/Radwege einschließlich Sicherheitsstreifen,

    • 10 % der Kosten für Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.

Auf dieser Basis ist eine (selbstverständlich nur vorläufige) realistische Abschätzung der zu erwartenden Anliegerbeiträge möglich und als Entscheidungsgrundlage für den Ausschuss unverzichtbar. 

Nur eine umfassende Umgestaltung macht wirklich Sinn

Die in der abgespeckten Lösung zuletzt vorgestellen punktuellen Verbesserungen sind natürlich besser als gar nichts. Doch wenn die Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Zentrum Asemissens wirklich gesteigert werden soll, dann geht das nur mit der zuerst geplanten umfassenden Sanierung.

Und davon müssen wir Anlieger und alle anderen Asemisser überzeugen

Übrigens sprechen auch die Kosten für die Anwohner eher für eine rasche Realisierung! Denn egal, ob die Ortsdurchfahrt Asemissen jetzt oder später qualitativ aufgewertet und sicherer gemacht wird: Die Anlieger müssen (schon aus Gründen der Gleichbehandlung) immer an den Kosten beteiligt werden. Aber sie haben Vorteile, wenn wir mit dem Umbau nicht allzu lange zu warten:

  • Solange es noch keine Umgehungsstraße gibt, ist es für die Grundstückseigentümer billiger. Nach einer Rückstufung der Ortsdurchfahrt zu einer Haupterschließungsstraße hätten sie deutlich mehr zu zahlen (25 bzw. 30 statt 10 % – siehe Satzung).

  • Und auch nicht zu unterschätzen: Ein städtebaulich aufgewertetes Ortszentrum erhöht die Geschäftsattraktivität des Standorts und steigert den Wert der Grundstücke. Die Anliegerbeiträge sind also auch eine gute Investition. 

Wir Grüne streben nach wie vor nicht nur eine punktuelle, sondern eine umfassende Lösung für das Zentrum in Asemissen an. Und erwarten deshalb, dass die Verwaltung zur nächsten Ausschusssitzung endlich verbindliche Zahlen vorlegt (auch über das finanzielle Potenzial der Gemeinde), damit wir fundiert entscheiden können, was für das verkehrlich so belastete und städtebaulich vernachlässigte Ortszentrum in Asemissen erreichbar ist.

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