Planfeststellungsverfahren B 66 neu: Wir haben Einspruch erhoben! 8. Dezember 20107. März 2014 Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Planfeststellungsverfahren zum Neubau der B 66 ist beendet. Die (nicht ganz korrekte) Auslegung ist vorbei (wir fordern deshalb Wiederholung), und auch die Einspruchsfrist ist heute abgelaufen. Der Blick in die Pläne und Gutachten (die die Fraktionen sich selbst besorgen mussten!) hatte sehr deutlich gezeigt: Die Dimensionen und Kosten der von Straßen.NRW vorgelegten Planung sind völlig übertrieben und verkehrlich weder nötig noch begründet. Deshalb haben wir GRÜNEN nicht nur zu Einwendungen aufgerufen, sondern auch selbst Einspruch erhoben. Wir fordern eine angemessenere, für Leopoldshöhe verträglichere Überarbeitung der Planung mit einem Kreisverkehr als besserer, kostengünstigerer Lösung! Warum Einspruch? Der Bedarf für diesen überdimensionierten Ausbau ist zweifelhaft (siehe unsere differenzierte Analyse und Kritik des Verkehrsgutachtens). Der Schaden für Landschaft, Natur und Umwelt ist zu hoch, das Ganze ist zu teuer – und der Nutzen ist fraglich (siehe unsere Kritik – und unsere Ziele). Was wenden wir konkret ein gegen die Planung? Siehe unseren offiziellen Einspruch (Download pdf). Was schlagen wir als Alternative vor? Verzicht auf die Vierspurigkeit Ebenenerdiger Ausbau ohne so viel Flächenverbrauch und Versiegelung und ohne tiefe Einschnitte Ein einziger großer Kreisverkehr (statt des vorgeschlagenen komplizierten Kreuzungsbauwerks)